BCKategorie 08.11.2017 09:18:51 Uhr

Einzelhandels- und Zentrenkonzept

Die rechtliche Grundlage für die Erarbeitung eines Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes bilden § 34 Abs. 3 BauGB und die Ziele Z 24, Z 46 - Z 52 des Landesentwicklungsplanes 2010 des Landes Sachsen-Anhalt.

Folgende Fragen behandelt das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Köthen (Anhalt):

  1. Wie ist es um das Einzelhandelsangebot in Köthen bestellt?
  2. Wie bewerten die Köthener die Einkaufsmöglichkeiten vor Ort?
  3. Wo kaufen sie ein? Und wer kommt sonst noch zum Einkaufen nach Köthen?

Der erste Schritt bei der Erarbeitung eines Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes ist zunächst ein tiefgreifender Blick in die Köthener Einzelhandelsstrukturen (wie viel Ladenfläche gibt es - Einzelhändler, Kunden und Bewohner werden interviewt).

Im zweiten Schritt geht es um die strategische Ausrichtung der zukünftigen Einzelhandelsentwicklung in Köthen. Hierbei standen z.B. folgende Fragen im Mittelpunkt:

  1. Welche Perspektiven und Entwicklungsspielräume hat der Einzelhandel in Köthen?
  2. An welchen Standorten soll zukünftig noch Einzelhandel angesiedelt werden?
  3. Welche Sortimente sollen nur in der Innenstadt angeboten werden?
  4. Was können die Stadt Köthen und die privaten Akteure – hier vor allem die Einzelhändler und Immobilieneigentümer - tun, um ihre Attraktivität als Einzelhandelsstandort zu steigern?

Dazu wurden im Einzelhandels- und Zentrenkonzept konkrete Empfehlungen ausgearbeitet. Nach Beschlussfassung im Stadtrat der Stadt Köthen (Anhalt) im Jahr 2007 bildet das Einzelhandels- und Zentrenkonzept mit der Köthener Liste der zentren- bzw. nicht-zentrenrelevanten Sortimente einen räumlichen Orientierungsrahmen für die zukünftige Einzelhandels- und Zentrenentwicklung in Köthen (Anhalt).

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Stadt Köthen (Anhalt) - Stadtentwicklung
Jan Dornbusch
Leiter
114/5
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06366 Köthen (Anhalt)