Zensus 2011
Was ist der Zensus?
Der Zensus 2011 ist eine registergestützte und um eine zusätzliche Stichprobe ergänzte Volkszählung einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung sowie einer Vollerhebung an Sonderbereichen mit Stichtag 9. Mai 2011.
An diesem Tag werden Deutschland und die anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union durchnumeriert - für jede Anschrift, jedes Gebäude, jede Wohnung und jede Person wird von den Statistikabteilungen eine Ordnungsnummer vergeben. Volkszählungen sind in Deutschland immer ein Jahrhundertereignis. Anders als bei den jüngsten Volkszählungen - die 1981 in der DDR und 1987 in der alten Bundesrepublik Vollerhebungen waren - wird mit dem Zensus 2011 in Deutschland ein neues Verfahren eingeführt. Beim registergestützten Zensus werden hauptsächlich vorhandene Verwaltungsregister - vor allem Melderegister und Register der Bundesagentur für Arbeit - genutzt, so dass nur jeder zehnte Bürger direkt befragt wird.
Wofür ist der Zensus gut?
Deutschland benötigt einen neuen Zensus, denn die aktuellen Bevölkerungs- und Wohnungszahlen basieren auf Fortschreibungen der letzten Volkszählungen. Im Laufe der Jahre nehmen Ungenauigkeiten in der Fortschreibung und in den auf Volkszählungsdaten basierenden Stichproben zu. Aber auch historische Umbrüche, wie der Mauerfall, die Ost-West-Wanderung, Flüchtlingsströme im ehemaligen Jugoslawien und eine rasant fortschreitende europäische Integration machen einen neuen Zensus notwendig. Die gegenwärtig von der amtlichen Statistik durch die Fortschreibung ermittelten Bevölkerungszahlen sind wohl deutlich überhöht, vermutlich um mehrere Millionen. Um wie viel genau, wird der Zensus zeigen. Denn genaue Bevölkerungszahlen sind für eine Vielzahl von Bereichen von zentraler Bedeutung: z.B. werden der Finanzausgleich zwischen den Bundesländern und die Einteilung der Bundestagswahlkreise anhand der Einwohnerzahlen vorgenommen. Aber auch für die Planung in den Kommunen neuer Schulen, Krankenhäuser und Einrichtungen für ältere Menschen muss man genau wissen, wie viele Menschen wo leben und wie alt sie sind.
Wie ist der Datenschutz bei den Erhebungen gewährleistet?
Bei der Durchführung des Zensus geht es nicht darum, etwas über die individuellen Lebensverhältnisse der Einwohner zu erfahren - Ziel ist es vielmehr, Strukturdaten zur Bevölkerung und deren Arbeits- und Wohnsituation zu erhalten.
Bei der Erhebung dieser Daten werden das Statistikgeheimnis und der Datenschutz strikt eingehalten!
Es werden darüber hinaus auch keine Einzeldaten an andere staatlichen Behörden, wie Finanzamt oder Polizei, weitergegeben. Das Zensusgesetz vom 08. Juli 2009 ist die gesetzliche Grundlage für die konkreten Vorbereitungen für den diesjährigen Zensus in Deutschland. Darin ist u.a. festgelegt, dass bereits bei den notwendigen Vorbereitungen zum Zensus die Regeln der statistischen Geheimhaltung und damit des Datenschutzes streng eingehalten werden. Es wird sicher gestellt, dass Daten nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können. Es gilt der zentrale Grundsatz, dass die Einzelangaben der Befragten strikt geheim zu halten sind.
Die Bürgerinnen und Bürger können also sicher sein, dass ihre persönlichen Angaben den abgeschotteten Bereich bei der Erhebungsstelle Köthen nicht verlassen und somit keine Rückschlüsse auf einzelne Personen gezogen werden können.
Was ist eine Erhebungsstelle?
Zur Unterstützung der statistischen Landesämter ermöglicht das Zensusgesetz die Einrichtung spezieller Erhebungsstellen auf kommunaler Ebene. Denn unsere Kenntnisse vor Ort und die Nähe zu den Bürgern sind Voraussetzung für das Gelingen der Zählungen und eine hohe Qualität der Ergebnisse. Deshalb wurden im Land Sachsen-Anhalt in 37 ausgewählten Gemeinden örtliche Erhebungsstellen eingerichtet.
Eine Erhebungsstelle ist eine eigene Verwaltungsstelle zur Realisierung spezieller Aufgaben bei statistischen Erhebungen mit eigener Postanschrift, eigenem Stempel, eigenen Büros mit speziellen Türschlössern - kurz: zur Sicherung der statistischen Geheimhaltung ist die örtliche Erhebungsstelle organisatorisch, räumlich, technisch und personell abgeschottet.
Das Auskunftsbüro für Auskunftspflichtige und Besucher befindet sich im Verwaltungsgebäude Wallstraße 1-5, 2. Etage, Raum 240.
Zum Erhebungsbereich der Erhebungsstelle Köthen gehören die Kreisstadt Köthen (Anhalt) mit den dazugehörigen Ortsteilen, die Ortsteile der Gemeinde Osternienburger Land, die Ortsteile der Stadt Südliches Anhalt sowie die Stadt Zörbig mit den dazugehörigen Ortsteilen. Er umfasst insgesamt ca. 65.000 Einwohner.
Erhebungsstelle Köthen - Zensus 2011
Die rechtlichen Grundlagen bilden u.a. die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 09.07.2008 über Volks- und Wohnungszählungen sowie des Gesetzes zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschl. einer Gebäude- und Wohnungszählung 2011 vom 08.12.2007.
Eine Empfehlung der Europäischen Union 2001 eine Volkszählung durchzuführen, ist Deutschland nicht gefolgt. Deshalb sind die EU-Mitgliedsstaaten am 09. Mai 2011 durch Verordnung verpflichtet worden, eine Volkszählung durchzuführen.
Zum ersten Mal wird die amtliche Statistik in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union über einheitlich erhobene Daten und vergleichbare Ergebnisse zu wichtigen Kennzahlen zur Bevölkerung und deren Arbeits- und Wohnverhältnissen verfügen.
Der Zensus 2011 bildet den Auftakt für die rechtliche Verpflichtung aller Mitgliedsstaaten der Europäischen Union fortan im 10-Jahres-Rhythmus aktuelle Bevölkerungszahlen festzustellen.
Zur Durchführung der Befragung sind wir auf die mithilfe von Ehrenamtlichen, so genannten Erhebungsbeauftragten (Interviewer/innen), angewiesen. Mit der tatkräftigen Unterstützung von ca. 70 engagierten und zuverlässigen und von uns geschulten Erhebungsbeauftragten wird im Zeitraum von Mai - wobei der Stichtag des Zensus - der 9. Mai 2011 ist - bis Ende Juli 2011 in Privathaushalten sowie in Sonderbereichen, wie Wohnheimen, Pflegeheimen die Erhebung durch Befragung erfolgen. Über den Umfang und die Art der Fragen können Sie sich bereits hier informieren (Haushaltebefragung - pdf - befndet sich am Ende des Artikels)
Etwa eine Woche vor dem 9. Mai unternimmt der Interviewer die erste Begehung seiner Befragungstour und steckt die Terminankündigungskarten in den Briefkasten des Betreffenden. Ab 10. Mai erfolgt dann die Befragung der vom Statistischen Landesamt Sachsen-Anhalt nach einem mathematischen Verfahren (Zufallsprinzip) ausgewählten Auskunftspflichtigen. Hinzuweisen ist, dass Sie zur Auskunft verpflichtet sind.
Weitere Informationen folgen.
|
Für weitere Informationen und Fragen steht Ihnen zur Verfügung: Stadt Köthen (Anhalt) Telefon: (03496) 42 53 13 Marktstraße 1-3 |
Weitere Informationen
|



