Öffentliche Auslegung der 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Gewerbegelände Ost / Östlich Damaschkeweg“ der Stadt Köthen (Anhalt)
Der Stadtrat der Stadt Köthen (Anhalt) hat am 28.04.2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Gewerbegelände Ost / Östlich Damaschkeweg““ (Stand 18.02.2026) gebilligt und beschlossen diesen gem. § 3 Abs. 2 BauGB der Öffentlichkeit vorzustellen.
Mit der Bebauungsplanänderung soll im dargestellten Geltungsbereich lediglich die zulässige Gebäudehöhe von 15 m auf 45 m geändert werden. AIle anderen Festsetzungen des Bebauungsplanes bleiben unverändert. Da sich die Festsetzungen nach Art und Maß der baulichen Nutzung bis auf die festgesetzte Gebäudehöhe nicht ändern, auch die überbaubare Grundstücksfläche nicht, werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die städtebauliche Grundstruktur bleibt erhalten.
Die Änderung der festgesetzten Höhe erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB. Gem. § 13 Abs. 2 BauGB wurde on der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 BauGB und § 4 Absatz 1 BauGB abgesehen.
Der Entwurf der 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Gewerbegelände Ost / Östlich Damaschkeweg““ (Stand 18.02.2026), bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung können in der Zeit vom
08.06.2026 bis einschließlich 10.07.2026
im Internetauftritt der Stadt Köthen (Anhalt) unter folgendem Link angesehen werden:
http://www.koethen-anhalt.de/de/oeffentlichkeitsbeteiligung.html ;
sowie unter folgendem Link auf der Stadtseite Köthen (Anhalt) des Beteiligungsportals des Landes Sachsen-Anhalt:
https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/Koethen/beteiligung/themen .
Zusätzlich werden sämtliche Unterlagen während folgender Dienstzeiten in der Abteilung Stadtentwicklung, Wallstraße 1 bis 5, 1. Etage, über Aufgang 3, 06366 Köthen (Anhalt) öffentlich ausgelegt:
Montag von 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag von 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Donnerstag von 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 17.00 Uhr
Gem. § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung, von dem Umweltbericht und von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind abgesehen.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder
mündlich zur Niederschrift, sowie elektronisch bei o. g. Stelle abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
| Symbol | Beschreibung | Größe |
|---|---|---|
| Anlage 1 - Geltungsbereich |
0.9 MB | |
| Anlage 2 - Planzeichnung |
10 MB | |
| Anlage 3 Begründung |
4.2 MB |