Veranstaltungen
Unser Schloss - Ausstellung des Köthener Malzirkels mit Freunden
von 13:00 Uhr bis 17:00 UhrDürerbundhaus
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von 13:00 Uhr bis 17:00 UhrDürerbundhaus
Stadtmaskottchen Halli
Der Hallesche Turm ist eines der stadtbildprägenden Gebäude in der Köthener Innenstadt. Noch mehr Aufmerksamkeit erhielt der Turm im Zusammenhang mit dem 19. Sachsen-Anhalt-Tag des Landes Sachsen-Anhalt, der im Mai 2015 in Köthen stattfand. Zu diesem Anlass wurde mit einem Plakat geworben, welches den - per Hand und im Comicstil gezeichneten - Halleschen Turm gemeinsam mit der Köthener
Jakobskirche und dem Magdeburger Turm in einer lustigen
Parade zeigte. Der "Halli", wie der gezeichnete Turm mit dem
sympathischen Gesicht nunmehr genannt wird, stammt aus
der Feder des Köthener Zeichners Steffen Fischer und hat sich
zum Stadtmaskottchen der Stadt Köthen "gemausert".
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Vereinsförderung aus Stiftungsmitteln der Kultur-, Sport- und Sozialstiftung der Stadt Köthen (Anhalt)
Dabei handelt es sich um gemeinnützig anerkannte Köthener Kultur- und Sportvereine und als gemeinnützig anerkannte Vereine, die sich für die Jugend- und Sozialarbeit sowie für weitere ausgewählte gemeinnützige Zwecke in der Stadt Köthen engagieren.
Auch im Jahr 2024 können die Vereine wieder Mittel aus dem Stiftungsfonds beantragen. Davon ausgenommen sind Vereine aus den Ortschaften der Stadt, da diese aus Finanzmitteln, die den Ortschaften im Rahmen der Eingemeindungsverträge zustehen, Zuwendungen erhalten können.
Anträge sind mit den vorgegebenen Antragsformularen zu stellen. Die Anträge müssen bis zum 29. Februar 2024 beim Stiftungsvorstand eingehen (Abgabe im Sekretariat der Vorstandsvorsitzenden, Wallstr. 2/3, Zi. 118 oder Posteingangsstempel der Stadt). Später eingehende Anträge werden bei der Mittelvergabe nicht berücksichtigt!
Eine Zuwendung aus Stiftungsmitteln kann grundsätzlich nur erfolgen, wenn dem Antrag die gültige Satzung des Antragstellers und ein zum Zeitpunkt der Zuwendungsbestätigung aktueller Freistellungsbescheid zur Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer oder eine vorläufige Bescheinigung der Gemeinnützigkeit des Finanzamtes beigefügt ist und die betreffenden Vereine, durch das für sie zuständige Finanzamt anerkannt, folgende gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordung verfolgen:
- Förderung der Kunst und Kultur (§ 52 Abs.2 Satz 1 Nr.5 AO)
- Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.22 AO)
- Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, des traditionellen Brauchtums, der Soldaten- und Reservistenbetreuung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 23 AO))
- Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 21 AO)
- Förderung des Natur- und Umweltschutzes (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 AO)
- Förderung des Tierschutzes (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 14 AO)
- Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 AO)
- Förderung der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO)
- Förderung der Hilfe für Behinderte (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 10 AO)
- Förderung der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 AO)
Eine Bearbeitung der Anträge erfolgt durch den Stiftungsvorstand nur, wenn im Falle einer Zuwendung im Jahr 2023, die im Zuwendungsbescheid genannten Bedingungen eingehalten worden sind.
Über die Mittelvergabe wird das Stiftungskuratorium im Mai 2024 entscheiden. Antragsformulare sind auch im Sekretariat der Vorstandsvorsitzenden (s. o.) erhältlich. Sie haben ebenfalls die Möglichkeit, das Antragsformular über das Internetportal der Bachstadt Köthen (Anhalt) unter www.koethen-anhalt.de‚ Aktuelles, Artikel „Vereinsförderung aus Mitteln der Kultur-, Sport- und Sozialstiftung der Stadt Köthen“, Antragsformular, selbst herunterzuladen.
Symbol Beschreibung Größe Antrag auf finanzielle Unterstützung 0.1 MB Bestätigung Geldzuwendungen 0.3 MB