Hundesteuer entrichten
Leistungsbeschreibung
Für das Halten von mindestens 3 Monate alten Hunden wird in Sachsen-Anhalt Hundesteuer erhoben. Steuerpflichtig ist dabei der Hundehalter. Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer und kann von den Gemeinden nach dem kommunalem Satzungsrecht erhoben werden.
Halter eines Hundes ist, wer nicht nur vorübergehend
- über dessen Pflege, Verwendung, Beaufsichtigung entscheidet, also die Bestimmungsmacht hat,
- aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt,
- den allgemeinen Wert und Nutzen des Tieres in Anspruch nimmt und
- das Risiko seines Verlustes trägt.
Jeder Hundehalter ist verpflichtet seinen Hund anzumelden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis einer Hundehaftpflichtversicherung
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadtnachrichten
Wenn Schulranzen auf die Reise gehen
Werden Sie zum Gartenfreund
Veranstaltungen
Bilderbuchkino in der Kinderbibliothek "Karl von der Wimmelburg"

Stadtbibliothek Köthen - Kinderbibliothek
Zuständigkeit
Stadt Köthen (Anhalt) - Steuern und Controlling (202)
Öffnungszeiten
Montag 9:00-12:00 Uhr
Dienstag 9:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr
Freitag geschlossen
und nach Vereinbarung
Beachten Sie bitte die aktuellen Erreichbarkeiten und Öffnungszeiten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie!
Wallstraße 1-5
06366Köthen (Anhalt)
Kontakt
- Telefon:
- 03496 425-219
Sachgebietsleitung
- Telefon:
- 03496 425-203
Sachbearbeiter
- Telefon:
- 03496 425-206
Sachbearbeiter
- Telefon:
- 03496 425-216
Sachbearbeiter
- Fax:
- 03496 42 56-219
- E-Mail:
- steuerabteilung@koethen-stadt.de
- Web:
- http://www.koethen-anhalt.de