Auskunft über einen Bebauungsplan beantragen

Leistungsbeschreibung

Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.

Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen:

  • zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
  • zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
  • zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
  • zur überbaubaren Grundstücksfläche,
  • zu den örtlichen Verkehrsflächen.

Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.

An wen muss ich mich wenden?

Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde der Gemeinde bzw. des Landkreises wenden.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Aktueller Wohnort: Köthen (Anhalt) / Porst

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Zuständigkeit

Stadt Köthen (Anhalt) - Stadtentwicklung (061)

Beschreibung

Zu den Aufgaben der Stadtentwicklung gehören:

  • Wirtschaftsförderung
  • Bebauungspläne
  • Bauvorschriften (örtliche) zur Gestaltung in Bebauungsplänen
  • Dorferneuerung
  • Erhaltungssatzung
  • Flächennutzungsplan
  • Grünordnungspläne
  • Landschaftsplan
  • Örtliche Bauvorschriften zur Gestaltung baulicher Anlagen, Werbeanlagen und Warenautomaten zur Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes
  • Planungsrechtliche Beratungen in Bebauungsplangebieten
  • Raumordnungspläne (Mitarbeit)
  • Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren (Mitarbeit)
  • sonstige städtebauliche Satzungen (Klarstellungs- und Abrundungssatzungen)
  • Stadtentwicklungsplanung
  • Städtebauliche Konzepte
  • Städtebauliche Verträge
  • Städtebauliche Wettbewerbe
  • Stadtkartenwerk
  • Umweltbericht
  • Verkehrsentwicklungsplan
  • Vorhabenbezogene Bebauungspläne

Öffnungszeiten

Montag 9:00-12:00 Uhr
Dienstag 9:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr
Freitag geschlossen
und nach Vereinbarung

 

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
keine Angaben
Aufzug vorhanden
ja

Adressen

Besucheradresse
Stadt Köthen (Anhalt) - Verwaltungsgebäude Wallstraße
Wallstraße 1-5
06366Köthen (Anhalt)

Kontakt

Telefon:
03496 425-432
Telefon:
03496 425-433
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Fax:
03496 21 60 41
Web:
https://www.koethen-anhalt.de

Öffentlicher Nahverkehr

Bus:
395, 422, 424, 428, 470, 472 Köthen, Bärteichpromenade