Änderung von Fahrzeugdaten beantragen
Leistungsbeschreibung
Änderungen technischer Fahrzeugdaten bei Kraftfahrzeugen und/oder Anhängern müssen in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig ist die Kfz-Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz). Die Beantragung kann durch Sie oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person erfolgen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde des Wohnorts
- bei Einzelunternehmen zusätzlich die Gewerbeanmeldung
- Falls Sie nicht persönlich die Kfz-Zulassung beantragen, benötigt Ihr Vertreter eine von Ihnen ausgestellte Vollmacht und Ihren Personalausweis oder den Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde des Wohnorts
- ggf. Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Vollmacht des Geschäftsführers
zusätzlich mitzubringende Fahrzeugunterlagen: - Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien aber kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
- Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
- ggf. Anbauabnahme
- ggf. bei Nachrüstsystemen zur Minderung der Schadstoffemissionen Einbaubescheinigung und Betriebserlaubnis des Nachrüstsystems
- Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war
Welche Gebühren fallen an?
Grundgebühr für den Eintrag der technischen Änderungen: 26,30 Euro
Im Einzelfall können zur Grundgebühr zusätzliche Kosten hinzukommen.
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
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Veranstaltungen
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