Hund anmelden

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie den Hund anmelden. Ihr Hund wird dann in einem zentralen Register erfasst.

Mit der Anmeldung des Hundes erfolgt auch die Anmeldung zur Hundesteuer. Die Hundesteuer wird von der Kommune erhoben.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde oder der Stadt, in der der Hund gehalten werden soll.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Angaben zu Geschlecht und Geburtsdatum des Hundes
  • Kennnummer des Transponders
  • Rassezugehörigkeit des Hundes oder Angabe der Kreuzung des Hundes
  • Name und Anschrift der Halterin oder des Halters
  • Bescheinigung des Versicherers über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr

10,00 EUR bis 50,00 EUR
Vorführung eines Hundes bei der zuständigen Stelle zur Überprüfung der Kennzeichnunghttps://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-GebOST2012rahmen

Gebühr

10,00 EUR bis 50,00 EUR
Erteilung einer Bescheinigung über die Anmeldung eines Hundeshttps://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-GebOST2012rahmen

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen Ihren Hund unverzüglich anmelden.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Aktueller Wohnort: Köthen (Anhalt) / Porst

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Zuständigkeit

Stadt Köthen (Anhalt) - Ordnungs- und Gewerbeabteilung (322)

Beschreibung

 

 

Die Ordnungs- und Gewerbeabteilung ist mit der Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten bezüglich des ruhenden Verkehrs (Parken, Halten) beschäftigt. Aber auch die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten aus der Vielzahl anderer Rechtsgebiete obliegt dem Bereich. Weiterhin ist die Ordnungsabteilung für die Überwachung von gefährlichen Hunden zuständig.
Nicht nur die Politessen des Außendienstes, die sich um eine Vielzahl der die Ordnung und Sicherheit in der Stadt betreffenden Probleme kümmern, sind hier beschäftigt, sondern auch der Bereich Gewerbeangelegenheiten (Gewerbean- und -abmeldungen, Gaststättenerlaubnisse), Obdachlosenangelegenheiten, Marktnutzung und die örtliche Straßenverkehrsbehörde für die Stadt Köthen (Anhalt) finden sich hier wieder. Außerdem wird hier der Einsatz des Bereitschaftsdienstes der Stadtverwaltung organisiert.

Öffnungszeiten

Montag 9:00-12:00 Uhr
Dienstag 9:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr
Freitag geschlossen
und nach Vereinbarung

 

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Adressen

Besucheradresse
Stadt Köthen (Anhalt) - Verwaltungsgebäude Wallstraße
Wallstraße 1-5
06366Köthen (Anhalt)

Kontakt

Telefon:
03496 425-365

Ordnungsabteilung

Telefon:
03496 425-352

Gewerbeabteilung

Telefon:
03496 425-353

Gewerbeabteilung

Fax:
03496 425-6365

Ordnungsabteilung

Fax:
03496 425-6352

Gewerbeabteilung

Fax:
03496 425-6353

Gewerbeabteilung

Web:
https://www.koethen-anhalt.de

Kontoverbindung

Öffentlicher Nahverkehr

Bus:
395, 422, 424, 428, 470, 472 Köthen, Bärteichpromenade