Anerkennung als Sachverständigenorganisation für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen beantragen
Leistungsbeschreibung
Um Sachverständige bestellen zu können, die im Namen Ihrer Sachverständigenorganisation Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen prüfen, Gutachten im Rahmen von Eignungsfeststellungen erstellen und Fachbetriebe zertifizieren bzw. überwachen, müssen Sie eine Anerkennung bei der zuständigen Behörde des Landes beantragen, in der sich der Hauptsitz Ihrer Organisation befinden soll. Die Anerkennung gilt für das gesamte Bundesgebiet.
Anerkennungen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum stehen Anerkennungen der hier zuständigen Behörde gleich, wenn sie ihnen gleichwertig sind. Sie sind der Behörde vor Aufnahme der Prüf- oder Überwachungstätigkeiten im Original oder in Kopie vorzulegen; eine Beglaubigung der Kopie kann verlangt werden. Die zuständige Behörde kann darüber hinaus verlangen, dass gleichwertige Anerkennungen nach Satz 1 in beglaubigter deutscher Übersetzung vorgelegt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis über Benennung einer vertretungsberechtigten natürlichen Person
- Nachweis einer technischen Leitung
- Nachweise zu den durchführenden Sachverständigen (deren Zuverlässigkeit, Unabhängigkeit, Fähigkeit und Fachkunde)
- Nachweis über ein betriebliches Qualitätssicherungssystem und dessen Organisation
- Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung für Bodenund Gewässerschäden für die Tätigkeit ihrer Sachverständigen mit einer Deckungssumme von mindestens 2,5 Millionen Euro pro Schadenfall erbringt
- Freistellungserklärung für die Länder
Nach Rückfragen der zuständigen Behörde sind ggf. weitere Unterlagen beizubringen.
Welche Gebühren fallen an?
Der Antrag wird gebührenpflichtig, wenn ein Anerkennungsbescheid erstellt wird.
Welche Fristen muss ich beachten?
vor Aufnahme der Tätigkeit
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
- Schriftform erforderlich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadtnachrichten
Veranstaltungen
„Zeitreise in Bildern. Köthen heute und vor 100 Jahren“ - 10.12.2022 bis 06.05.2023

Historisches Museum im Schloss Köthen
Der Wolf und die sieben jungen Geißlein

Veranstaltungszentrum Schloss Köthen - Anna-Magdalena-Bach-Saal
Zuständigkeit
Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- keine Angaben
- Aufzug vorhanden
- keine Angaben
Adressen
Leipziger Str. 58
39112Magdeburg
Kontakt
- Telefon:
- 0391 567-1950
- Fax:
- 0391 567-1964
- E-Mail:
- pr@mwu.sachsen-anhalt.de
- Web:
- http://www.mwu.sachsen-anhalt.de/