Vorkaufsrecht der Gemeinde ausüben

Leistungsbeschreibung

Ausübung des Vorkaufsrechts bedeutet, dass die Gemeinde beim Kauf eines Grundstücks auf ihrem Gemeindegebiet unter bestimmten Maßgaben ein Recht darauf hat, dass sie oder ein Dritter in den Kaufvertrag eintreten und anschließend Eigentümer des Grundstücks werden kann. Das Vorkaufsrecht darf nur ausgeübt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt.

Die Ausübung des Vorkaufsrechts kann unter bestimmten Umständen ausgeschlossen sein oder vom Erwerber abgewendet werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Der Verkäufer oder der Käufer hat der Gemeinde den Inhalt des Kaufvertrages unverzüglich mitzuteilen, damit sie entscheiden kann, ob sie das Vorkaufsrecht ausübt.

Welche Gebühren fallen an?

Für den Käufer und / oder den Verkäufer fallen Kosten an, wenn sie bei der Gemeinde eine Erklärung beantragen, dass sie auf ihr Vorkaufsrecht verzichtet.

Die Festsetzung der Kosten und ihre Höhe ergibt sich aus den Kommunalabgabengesetzen der Länder i.V.m. der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde.

Welche Fristen muss ich beachten?

Das Vorkaufsrecht kann nur binnen drei Monaten nach Mitteilung des Kaufvertrags gegenüber dem Verkäufer ausgeübt werden.

Anträge / Formulare

Die Ausübung des Vorkaufsrechts hat durch einen Verwaltungsakt zu erfolgen. Er wird regelmäßig schriftlich erlassen.

Für einen Antrag auf Erteilung eines Negativbescheids / -testats ist keine bestimmte Form allgemein vorgeschrieben; auch diese Entscheidung ergeht regelmäßig schriftlich.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Aktueller Wohnort: Köthen (Anhalt) / Zehringen

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Zuständigkeit

Stadt Köthen (Anhalt) - Bauordnung / Untere Denkmalschutzbehörde (601)

Beschreibung

  • Durchführung des Genehmigungsfreistellungsverfahrens nach der Bauordnung (BauO LSA)
  • Festlegung erforderlicher Stellplätze für ein Bauvorhaben gemäß Stellplatzsatzung - Bescheidung über mögliche Stellplatzablösen gemäß Ablösesatzung


Untere Bauaufsicht

  • Erteilung von Bauvorbescheiden, Baugenehmigungen für die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und den Abbruch baulicher Anlagen
  • Aufspüren von Baurechtswidrigkeiten, in der Folge bauaufsichtliches Einschreiten
  • Veranlassen von gefahrabwehrenden Maßnahmen an/von baulichen Anlagen
  • Baulasteintragungen
  • Abgeschlossenheitsbescheinigungen
  • Baustellenkontrollen/ Bauabnahmen
  • Abnahme fliegender Bauten (z.B. Zirkuszelte)


Untere Denkmalschutzbehörde

  • Erteilung denkmalrechtlicher Genehmigungen
  • Ausstellung von Negativzeugnissen bei Eigentümerwechsel
  • Denkmalinformationssystem Sachsen-Anhalt
    Mit einem neuen Informationssystem können sich Interessierte über den Denkmalbestand in Sachsen-Anhalt kundig machen. Darin sind verschiedene Bau- und Kultur- und archäologische Flächendenkmale erfasst.
    https://lda.sachsen-anhalt.de/denkmalinformationssystem/

Öffnungszeiten

Montag 9:00-12:00 Uhr
Dienstag 9:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr
Freitag geschlossen
und nach Vereinbarung

 

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
siehe Hinweise
Aufzug vorhanden
ja

Aufzug geht bis ins 2. OG

Adressen

Besucheradresse
Stadt Köthen (Anhalt) - Verwaltungsgebäude Wallstraße
Wallstraße 1-5
06366Köthen (Anhalt)

Öffentlicher Nahverkehr

Bus:
395, 422, 424, 428, 470, 472 Köthen, Bärteichpromenade