Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Köthen (Anhalt) ist bemüht, ihre Internetseite www.koethen-anhalt.de im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Eine Webseite gilt als barrierefrei, wenn sie alle Erfolgskriterien der Stufe AA nach den Vorgaben der Web Content Accessibility Guidelines 2.0 (WCAG) erfüllt. Grundsätzlich benennen die WCAG vier globale Prinzipien der Barrierefreiheit: Webangebote müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein.

Diese Website ist wegen folgender Ausnahmen mit den oben genannten Rechtsvorschriften teilweise nicht vereinbar.


Nicht barrierefreie Inhalte

Aktuell gibt es noch keine Vorlesefunktion. Bewegte Inhalte sind nicht abschaltbar.
Nicht alle Dokumente (z.B. PDF-Dokumente) liegen in einer barrierefreien Form vor.
Nicht jedes Bild hat einen aussagekräftigen Alternativtext. Es arbeiten viele verschiedene Mitarbeiter an der Website, so dass nicht immer ein fehlerfreier Umgang mit dem CMS garantiert werden kann.
Die Stadt Köthen (Anhalt) arbeitet kontinuierlich an einer vollständig barrierefreien Website.


Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23. September 2020 erstellt.


Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanordnungen können sie uns unter ratsbuero@koethen-anhalt.de mitteilen.


Durchsetzungsverfahren

Sind Ihnen nicht barrierefreie Inhalte auf der Internetseite www.koethen-anhalt.de aufgefallen und eine Klärung mit dem Betreiber ist nicht möglich, dann wenden Sie sich gern an die Landesfachstelle für Barrierefreiheit Sachsen-Anhalt.

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