Köthener Bürgerbudget

Die Stadt Köthen (Anhalt) hat mit Beschluss des Stadtrates vom 30. April 2024 erstmals ein Bürgerbudget eingeführt. Köthenerinnen und Köthener erhalten so die Möglichkeit, förderungswürdige Projekte vorzuschlagen, die aus einem Fonds von jährlich mindestens 60 000 Euro finanziert werden können, wobei jeder Vorschlag maximal mit 10 000 Euro unterstützt werden kann. Welche Projekte letztlich den Zuschlag erhalten, entscheidet sich in einer öffentlichen Abstimmung, zu der alle Bürgerinnen und Bürger eingeladen sind.

Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Bürgerbudget sowie die Satzung zur Initiative und das Formular zur Einreichung Ihrer Vorschläge. Rechtzeitig vor der großen Abstimmung werden an dieser Stelle dann auch alle zugelassenen Projekte vorgestellt.

Das Bürgerbudget ist eine Förderprojekt für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Köthen (Anhalt) und ihrer Ortschaften. Der Clou: Die Entscheidung darüber, welche der eingereichten Bürgerprojekte aus dem jährlich zur Verfügung gestellten Budget gefördert und damit umgesetzt werden, treffen die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen einer öffentlichen Abstimmung selbst.

Gefördert werden können Projekte, die in der Zuständigkeit des eigenen Wirkungskreises (§ 5 KVG LSA) der Stadt Köthen (Anhalt) liegen und keinem bereits gefassten Stadtratsbeschluss entgegenstehen. Des Weiteren müssen die Projekte dem Gemeinwohl dienen, frei zugänglich und erfahrbar sein, dürfen niemanden diskriminieren sowie mit der beantragten Zuwendung soweit abschließend umsetzbar sein, dass keine Folgekosten in erheblicher Höhe entstehen.

Beispiele für Projekte im Sinne der Förderrichtlinie wären:

  • Errichtung von öffentlichen Sitzgelegenheiten
  • Anlegen von Blühwiesen
  • Anschaffung neuer Spielgeräte für Spielplätze
  • Organisation eines Nachbarschaftsfestes
  • Bau einer öffentlich zugänglichen Sportanlage (z. B. wetterfeste Tischtennisplatten)
  • Förderung von Kulturveranstaltungen
  • etc.

Vorschlagsberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Köthen (Anhalt), die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Bachstadt sowie ihren Ortschaften wohnen. 

Die Vorschläge können postalisch an

Stadtverwaltung Köthen (Anhalt)
Ratsbüro
Marktstraße 1 – 3
06366 Köthen (Anhalt)

oder elektronisch per Mail an buergerbudget@koethen-stadt.de oder zur Niederschrift eingereicht werden. Das notwendige Antragsformular finden Sie unten auf dieser Seite zum Download oder Sie können es im Ratsbüro der Stadtverwaltung in Papierform erhalten.

Die maximale Fördersumme pro Projekt beträgt 10 000 Euro. Eine Doppelförderung eines Projektes mit Hilfe weiterer Fördermittel der Stadt Köthen (Anhalt) ist ausgeschlossen; dies gilt auch, soweit die zusätzlichen Mittel aus der Kultur-, Sport- und Sozialstiftung der Stadt Köthen (Anhalt) kommen sollten.

Vorschläge für das Bürgerbudget können jährlich bis zum 30. Juni für das Folgejahr eingereicht werden. D. h. Projekte, die innerhalb dieser Frist vorgeschlagen werden, können frühestens am 1. Januar des nächsten Jahres umgesetzt werden.

Die öffentliche Abstimmung findet immer am ersten Samstag nach den Herbstferien des Landes Sachsen-Anhalt statt

Die eingegangenen Vorschläge werden durch die Stadtverwaltung Köthen (Anhalt) hinsichtlich ihrer formellen und materiellen Umsetzbarkeit geprüft. Die Kriterien finden sich unter § 5 der Satzung des Bürgerbudgets, die untenstehend heruntergeladen werden kann. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Umsetzung eines eingereichten Vorschlages.

Im Anschluss informiert die Stadtverwaltung zeitnah über die Tagespresse sowie ihre eigenen Medienkanäle darüber, welche Projekte final zur Abstimmung stehen.

Abgestimmt wird immer am ersten Samstag nach den Herbstferien des Landes Sachsen-Anhalt. In diesem Jahr ist der Tag der Entscheidung folglich der 19. Oktober 2024.

Der Ort der öffentlichen Abstimmung wird in den Wochen vor der Veranstaltung durch die Stadtverwaltung bekanntgeben. Fest steht, dass Interessierte von 11 bis 16 Uhr ihre Stimmen abgeben können, anschließend findet vor Ort eine öffentliche Auszählung statt.

Abstimmungsberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Köthen (Anhalt), die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Bachstadt wohnen. 

Interessierte haben drei Stimmen, die sie vor Ort beliebig auf alle zugelassenen Projekte verteilen können. Die Vorschläge werden in der Reihenfolge der auf sie entfallenden Stimmen gefördert, bis der zur Verfügung stehende Haushaltsansatz aufgebraucht ist. Das Ergebnis ist bindend.

Sonderregelung für Projekte der Ortschaften: Sofern Vorschläge für Maßnahmen in den Ortschaften zur Abstimmung stehen, soll in jedem Jahr mindestens einer dieser Vorschläge Berücksichtigung finden. Dies ist derjenige, auf den am Abstimmungstag die meisten Stimmen entfallen.

Mit Fragen, Hinweisen oder Anregungen können Sie sich unter 03496 425-242 sowie buergerbudget@koethen-stadt.de an das Ratsbüro der Stadt Köthen (Anhalt) wenden.

 

Die wichtigsten Dokumente zum Köthener Bürgerbudget als Download:

Symbol Beschreibung Größe
Satzung Bürgerbudget Köthen
Stand: 03.05.2024
0.3 MB
Antragsformular Bürgerbudget Köthen
Stand: 31.05.2024
0.2 MB

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Stadt Köthen (Anhalt) - Ratsbüro
Patrick Schreyer
Leiter
30
Marktstraße 1-3
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