BCKategorie 08.11.2017 09:18:51 Uhr

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde dar. Er ist das Ergebnis eines grundsätzlichen politischen sowie fachlichen Planungsprozesses einer Gemeinde. Seine Inhalte richten sich nach den Vorschriften des § 5 des Baugesetzbuches (BauGB).

Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der keine unmittelbare rechtliche Wirkung gegenüber dem Bürger entfaltet, sondern lediglich behördenintern bindende Vorgaben bzgl. des Inhalts von Bebauungsplänen sowie unverbindliche Hinweise zur Entscheidung über Genehmigungen von Vorhaben enthält.

Flächennutzungspläne müssen von der übergeordneten Verwaltungsbehörde (in der Regel die Landesverwaltung, bei Änderungen die Kreisverwaltung) genehmigt werden und sind für die Entwicklung nachgeordneter Planwerke bindend.

rechtskräftige Änderung (nicht in der Planzeichnung ergänzt):

  • 41. Änderung - SO Solarpark Am Rehkopf

 

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41. Änderung - SO Solarpark Am Rehkopf
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Flächennutzungsplan der Stadt Köthen (Anhalt)
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