Bestellung als Steuerberater beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie künftig als Steuerberater oder Steuerberaterin in Sachsen-Anhalt arbeiten möchten, ist dazu die amtliche Bestellung durch eine Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt erforderlich.
Neben der bestandenen Steuerberaterprüfung beziehungsweise Eignungsprüfung (oder der Befreiung von der Steuerberaterprüfung) entscheidet Ihre persönliche Eignung darüber, ob Sie für die Tätigkeit bestellt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Bescheinigung über die bestandene Steuerberaterprüfung oder Eignungsprüfung bzw. die Befreiung von der Steuerberaterprüfung (beglaubigte Abschrift)
- Passbild
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (§ 30 Abs. 5 BZRG) – zur Vorlage bei der Steuerberaterkammer
- Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung
- Vordruck zur Pflichtenerklärung
-
für Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer zusätzlich:
- Bescheinigung der Berufsorganisation, dass einer Bestellung nichts entgegensteht (Bescheinigung nach § 34 Abs. 4 Satz 2 DVStB)
Welche Gebühren fallen an?
EUR 180,00
Welche Fristen muss ich beachten?
Unmittelbar nach der Bestellung müssen Sie sich beruflich niederlassen und arbeiten, andernfalls hat die Steuerberaterkammer Ihre Bestellung zu widerrufen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadtnachrichten
Zuständigkeit
Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- keine Angaben
- Aufzug vorhanden
- keine Angaben
Kontakt
- Telefon:
- 0391 61162-0
- E-Mail:
- info@stbk-sachsen-Anhalt.de