Wohngeld wesentliche Änderungen wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen
Leistungsbeschreibung
Sie teilen der Wohngeldbehörde unverzüglich mit, wenn sich nicht nur vorübergehend
- das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent erhöht,
- Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten sich um mehr als 15 Prozent verringert oder
-
sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder verringert, weil sie
- nicht mehr zum Haushalt gehören
- nicht mehr beim Wohngeld berücksichtigt werden.
Wenn die Änderungen rückwirkend sind oder rückwirkend bekannt werden, wird auch Ihr Anspruch auf Wohngeld rückwirkend verringert.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweise über die Änderung der Miete oder Belastung
- Nachweise über das geänderte Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder
- Nachweise über die Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadtnachrichten
Die Stadtverwaltung wünscht frohe Ostern!
Zuständigkeit
Stadt Köthen (Anhalt) - Wohngeld
Beschreibung
- Ausgabe, Annahme und Bearbeitung von Wohngeldanträgen für Mietzuschuss, Lastenzuschuss und Heimbewohner
- Beratung in Wohngeldangelegenheiten
- Erstellen von Kalkulationen zur Wahlmöglichkeit zwischen Wohngeld und Arbeitslosengeld II
Wer Wohngeld erstmalig oder neu beantragen möchte, hat jetzt die Möglichkeit dies schnell, einfach und unkompliziert von zu Hause zu erledigen. Nutzen Sie dafür den Online-Antrag auf dem „gemeinsam online“-Portal. Hierfür ist eine Anmeldung erforderlich, die über verschiedene Verfahren möglich ist. Ihre Antragsdaten sowie Dokumente werden direkt an die Wohngeldbehörde weitergeleitet. Der Service wird schrittweise für weitere Antragsarten ausgebaut.
Erstantrag Mietzuschus: Wohngeld Mietzuschuss Erstantrag - Dienst Einstiegsseite - Serviceportal Gemeinsam-Online
Erstantrag Lastenzuschus: Wohngeld Lastenzuschuss Erstantrag - Dienst Einstiegsseite - Serviceportal Gemeinsam-Online
Öffnungszeiten
Montag 9:00-12:00 Uhr
Dienstag 9:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr
Freitag geschlossen
und nach Vereinbarung
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- keine Angaben
- Aufzug vorhanden
- ja
Adressen
Wallstraße 1-5
06366Köthen (Anhalt)
Kontakt
- Telefon:
- 03496 425-127
- Telefon:
- 03496 425-137
- Telefon:
- 03496 425-139
- Telefon:
- 03496 425-313
- Fax:
- 03496 425-6127
- Fax:
- 03496 425-6137
- Fax:
- 03496 425-6139
- Fax:
- 03496 425-6313
- E-Mail:
- a.koegler@koethen-stadt.de
- E-Mail:
- c.emmer@koethen-stadt.de
- E-Mail:
- d.vogel@koethen-stadt.de
- E-Mail:
- m.pankewitz@koethen-stadt.de
- Web:
- https://www.koethen-anhalt.de
Öffentlicher Nahverkehr
- Bus:
- 395, 422, 424, 428, 470, 472 Köthen, Bärteichpromenade