Vorläufigen Personalausweis beantragen
Leistungsbeschreibung
Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.
Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie müssen den vorläufigen Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue reguläre Personalausweis ausgehändigt wird.
An wen muss ich mich wenden?
Bürgeramt
Welche Unterlagen werden benötigt?
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
-
altes Ausweisdokument, unabhängig davon, ob dieses gültig oder bereits abgelaufen ist:
- alter Personalausweis oder Reisepass
- alter Kinderreisepass
-
wenn kein alter Personalausweis oder Reisepass vorhanden:
- Geburtsurkunde
-
bei Kindern unter 16 Jahren:
-
sorgeberechtigte Elternteile:
- gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) von jedem Elternteil
- bei nur einem anwesenden sorgeberechtigten Elternteil: Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils sowie eine Ausweiskopie
-
bei nur einem sorgeberechtigten Elternteil:
- gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Sorgerechtsnachweis
-
sorgeberechtigte Elternteile:
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr
https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.html
Vorläufiger Personalausweis
Gebühr
https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.html
Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.
Gebühr
https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.html
Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadtnachrichten
Aktionstag „Fahrrad, aber sicher“
Zuständigkeit
Stadt Köthen (Anhalt) - Einwohnermeldeabteilung (325)
Öffnungszeiten
Eine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung.
Bitte nutzen Sie vorrangig die Online-Terminvergabe.
Alternativ können Sie auch telefonisch unter 03496 / 425 205 einen Termin vereinbaren.
Terminesind innerhalb der nachfolgenden Zeiten buchbar:
Montag 9:00 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag 9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Mittwoch 9:00 Uhr – 12:00 Uhr
Donnerstag 9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 17:00 Uhr
Freitag 9:00 Uhr – 10:00 Uhr
Für dringende Anliegen ist dienstags von 16:00 - 18:00 Uhr und freitags von 10:00 bis 12:00 Uhr ein Vorsprechen ohne vorherigen Termin möglich. Bitte beachten Sie, dass es zu erheblichen Wartezeiten kommen kann.
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Adressen
Wallstraße 1-5
06366Köthen (Anhalt)
Kontakt
- Telefon:
- 03496 425-205
- Fax:
- 03496 21 23 97
- E-Mail:
- meldebehoerde@koethen-stadt.de
- Web:
- https://www.koethen-anhalt.de
Kontoverbindung
Öffentlicher Nahverkehr
- Bus:
- 395, 422, 424, 428, 470, 472 Köthen, Bärteichpromenade