Personalausweis neu beantragen wegen Ablauf der Gültigkeit

Leistungsbeschreibung

Sie müssen einen neuen Personalausweis rechtzeitig beantragen, bevor Ihr alter Personalausweis abläuft. Dies trifft dann zu, wenn Sie kein anderes gültiges Ausweisdokument besitzen, wie etwa einen Reisepass.

Die Antragstellung ist bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz möglich. Wenn Sie den Antrag aus wichtigem Grund bei einem anderen Bürgeramt stellen, müssen Sie einen Zuschlag zahlen.

Wenn die Ausstellung des neuen Personalausweises nicht innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer des alten Ausweises möglich ist, müssen Sie für die Übergangszeit in der Regel zusätzlich einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate gültig.

Onlinefunktion des Personalausweises

Alle Personalausweise verfügen über den elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweis). Bei allen ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweisen für Personen über 16 Jahren ist automatisch die Online-Ausweisfunktion aktiviert. Wenn Sie eine selbstgewählte sechsstellige PIN gesetzt haben, können Sie sich damit bei online angebotenen Dienstleistungen mit hohem Vertrauensniveau gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden.

Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf einem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
  • falls vorhanden und noch nicht entwertet: Reisepass oder alter Personalausweis
  • falls kein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • falls vorhanden: gültiger oder bereits abgelaufener Kinderreisepass

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen Ihren neuen Ausweis vor Ablauf der Gültigkeit Ihres alten Ausweises beantragen. Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind und in Deutschland gemeldet sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Aktueller Wohnort: Klepzig

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Veranstaltungen

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Zuständigkeit

Stadt Köthen (Anhalt) - Einwohnermeldeabteilung (325)

Beschreibung

Meldeangelegenheiten

  • Ummeldungen innerhalb der Gemeinde
  • Anmeldung einer Wohnung bei Zuzügen
  • Abmeldung einer Wohnung bei Wegzug
  • Statuswechsel (Hauptwohnung / Nebenwohnung)
  • Melderegisterauskunft
  • Aufenthalts- oder Meldebescheinigung
  • Meldegesetz
  • Personalausweise und Pässe
  • Führungszeugnisse, Beglaubigungen


Wahlen / Statistik
 

  • Organisation, Durchführungen und Ergebnisermittlung der Bundestags-, Europa-, - Landtags- und Kommunalwahlen sowie Volksentscheide, Bürgeranhörungen
  • Zensus / Mikrozensus
  • Einwohnerstatistiken
  • Schöffenwahl

 

Öffnungszeiten

Eine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung.

Bitte nutzen Sie vorrangig die Online-Terminvergabe.

Alternativ können Sie auch telefonisch unter 03496 / 425 205 einen Termin vereinbaren.

Terminesind innerhalb der nachfolgenden Zeiten buchbar:

Montag   9:00 Uhr – 12:00 Uhr

Dienstag 9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr

Mittwoch 9:00 Uhr – 12:00 Uhr

Donnerstag 9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 17:00 Uhr

Freitag 9:00 Uhr – 10:00 Uhr

Für dringende Anliegen ist dienstags von 16:00 - 18:00 Uhr und freitags von 10:00 bis 12:00 Uhr ein Vorsprechen ohne vorherigen Termin möglich. Bitte beachten Sie, dass es zu erheblichen Wartezeiten kommen kann.

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Adressen

Besucheradresse
Stadt Köthen (Anhalt) - Verwaltungsgebäude Wallstraße
Wallstraße 1-5
06366Köthen (Anhalt)

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03496 425-205
Fax:
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395, 422, 424, 428, 470, 472 Köthen, Bärteichpromenade