Reisepass für Vielreisende beantragen

Leistungsbeschreibung

Für Vielreisende kann ein Reisepass mit 48 Seiten ausgestellt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültiger Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass)
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • ggf. bisheriger Reisepass
  • ggf. Geburtsurkunde

Bei der Erstausstellung oder bei Neuzuzug in eine Gemeinde können ggf. weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Antragstellung vor Vollendung des 24. Lebensjahres:

  • Reisepass – 48 Seiten: 59,50 Euro
  • Express-Reisepass – 48 Seiten: 91,50 Euro

Antragstellung nach Vollendung des 24. Lebensjahres:

  • Reisepass – 48 Seiten: 92,00 Euro
  • Express-Reisepass – 48 Seiten: 124,00 Euro

Die Gebühren verdoppeln sich, wenn:

  • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
  • Sie die Ausstellung durch eine örtlich nicht zuständige Passbehörde (z.B. Gemeinde einer Nebenwohnung) beantragen

Welche Fristen muss ich beachten?

Geltungsdauer:

  • für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
  • für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Aktueller Wohnort: Köthen (Anhalt) / Geuz

Stadtnachrichten

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Veranstaltungen

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Zuständigkeit

Stadt Köthen (Anhalt) - Einwohnermeldeabteilung (325)

Beschreibung

Meldeangelegenheiten

  • Ummeldungen innerhalb der Gemeinde
  • Anmeldung einer Wohnung bei Zuzügen
  • Abmeldung einer Wohnung bei Wegzug
  • Statuswechsel (Hauptwohnung / Nebenwohnung)
  • Melderegisterauskunft
  • Aufenthalts- oder Meldebescheinigung
  • Meldegesetz
  • Personalausweise und Pässe
  • Führungszeugnisse, Beglaubigungen


Wahlen / Statistik
 

  • Organisation, Durchführungen und Ergebnisermittlung der Bundestags-, Europa-, - Landtags- und Kommunalwahlen sowie Volksentscheide, Bürgeranhörungen
  • Zensus / Mikrozensus
  • Einwohnerstatistiken
  • Schöffenwahl

 

Öffnungszeiten

Eine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung.

Bitte nutzen Sie vorrangig die Online-Terminvergabe.

Alternativ können Sie auch telefonisch unter 03496 / 425 205 einen Termin vereinbaren.

Terminesind innerhalb der nachfolgenden Zeiten buchbar:

Montag   9:00 Uhr – 12:00 Uhr

Dienstag 9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr

Mittwoch 9:00 Uhr – 12:00 Uhr

Donnerstag 9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 17:00 Uhr

Freitag 9:00 Uhr – 10:00 Uhr

Für dringende Anliegen ist dienstags von 16:00 - 18:00 Uhr und freitags von 10:00 bis 12:00 Uhr ein Vorsprechen ohne vorherigen Termin möglich. Bitte beachten Sie, dass es zu erheblichen Wartezeiten kommen kann.

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Adressen

Besucheradresse
Stadt Köthen (Anhalt) - Verwaltungsgebäude Wallstraße
Wallstraße 1-5
06366Köthen (Anhalt)

Kontakt

Telefon:
03496 425-205
Fax:
03496 21 23 97
Web:
https://www.koethen-anhalt.de

Kontoverbindung

Öffentlicher Nahverkehr

Bus:
395, 422, 424, 428, 470, 472 Köthen, Bärteichpromenade