Grundsteuer zahlen

Leistungsbeschreibung

Wer Grundbesitz hat, ist grundsteuerpflichtig. Im Unterschied zur Grunderwerbsteuer, die nur einmal beim Kauf eines Grundstückes anfällt, müssen Sie die Grundsteuer jährlich zahlen.

Es wird unterschieden zwischen

  • Grundsteuer A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, Stückländereien und
  • Grundsteuer B für alle anderen Grundstücke.

An wen muss ich mich wenden?

Für die Erteilung des Einheitswertbescheides ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.
Das für Sie zuständige Finanzamt können Sie nachstehend ermitteln.

Für die Erteilung des Grundsteuerbescheides und die Erhebung der Grundsteuer ist die Gemeinde zuständig, in der das Grundstück belegen ist.

Welche Fristen muss ich beachten?

Fälligkeit der Grundsteuer:
Die Grundsteuer wird jeweils für das Kalenderjahr festgesetzt und ist in 4 Raten zu folgenden Terminen zu zahlen:

- 15. Februar

- 15. Mai

- 15. August

- 15. November

Hinweis: Der ganze Jahresbetrag kann auch auf einmal am 1. Juli gezahlt werden. Dafür ist ein eigener Antrag notwendig.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Aktueller Wohnort: Köthen (Anhalt) / Klepzig

Stadtnachrichten

zu weiteren Nachrichten

Veranstaltungen

zum Veranstaltungskalender

Zuständigkeit

Stadt Köthen (Anhalt) - Steuern und Controlling (202)

Beschreibung

Durch diesen Bereich werden die kommunalen Steuern wie die Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer sowie die Straßenreinigungsgebühr und die Umlage der Verbandsbeiträge der Gewässerunterhaltungsverbände festgesetzt und erhoben.

Weiterhin:
- Erhebung von Erschließungs- und Straßenausbaubeiträgen
- Ablösung, Stundung und Vereinbarung von Ratenzahlungen für Erschließungs- und Straßenausbaubeiträgen
- Erstellung von Anliegerbescheinigungen
- Beteiligungsverwaltung
- Konzessionsabrechnung

Öffnungszeiten

Montag 9:00-12:00 Uhr
Dienstag 9:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr
Freitag geschlossen
und nach Vereinbarung

 

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Adressen

Besucheradresse
Stadt Köthen (Anhalt) - Verwaltungsgebäude Wallstraße
Wallstraße 1-5
06366Köthen (Anhalt)

Kontakt

Telefon:
03496 425-219

Sachgebietsleitung

Telefon:
03496 425-203

Sachbearbeiter

Telefon:
03496 425-206

Sachbearbeiter

Telefon:
03496 425-216

Sachbearbeiter

Fax:
03496 42 56-219
Web:
https://www.koethen-anhalt.de

Kontoverbindung

Öffentlicher Nahverkehr

Bus:
395, 422, 424, 428, 470, 472 Köthen, Bärteichpromenade