Baugenehmigung zur Errichtung einer Anlage beantragen
Leistungsbeschreibung
Bevor Sie eine genehmigungspflichtige Anlage errichten dürfen, benötigen Sie eine Baugenehmigung.
Dazu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag. Je nach Vorhaben benötigen Sie als Bauherr oder Bauherrin die Unterstützung durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (zum Beispiel Bauingenieur oder Architekt).
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Bauantrag (per Onlineservice oder Formular)
- Auszug aus dem amtlichen Liegenschaftskataster
- Lageplan
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
Gegebenenfalls:
- Standsicherheitsnachweis
- Brandschutznachweis
- Angaben über die gesicherte Erschließung
Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Wenn Ihnen eine Baugenehmigung vorliegt, müssen Sie mindestens eine Woche vor Beginn der Errichtung der Anlage eine Baubeginnsanzeige bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
- Arensdorf,
- Baasdorf,
- Dohndorf,
- Elsdorf,
- Gahrendorf,
- Geuz,
- Großwülknitz,
- Hohsdorf,
- Kleinwülknitz,
- Klepzig,
- Köthen (Anhalt),
- Löbnitz an der Linde,
- Merzien,
- Porst,
- Wülknitz,
- Zehringen
Stadtnachrichten
Aktionstag „Fahrrad, aber sicher“
Köthener Badewelt schließt zwei Tage pro Woche
Personeller Engpass zwingt zu temporärer Einschränkung / Regelung gilt ab 15. April / Schulschwimmen und Vereinsbetrieb ohne Einschränkungen
Zuständigkeit
Stadt Köthen (Anhalt) - Bauordnung / Untere Denkmalschutzbehörde (601)
Öffnungszeiten
Montag 9:00-12:00 Uhr
Dienstag 9:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr
Freitag geschlossen
und nach Vereinbarung
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- siehe Hinweise
- Aufzug vorhanden
- ja
Adressen
Wallstraße 1-5
06366Köthen (Anhalt)
Kontakt
Öffentlicher Nahverkehr
- Bus:
- 395, 422, 424, 428, 470, 472 Köthen, Bärteichpromenade
Formulare
- Anlage zur Vorlage von Unterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren
- Antrag auf Abweichung/Ausnahme/Befreiung
- Antrag auf Baugenehmigung (§ 71 i.V.m. § 62 bzw. § 63 BauO LSA)
- Antrag auf Eintragung einer Baulast (§ 82 BauO LSA)
- Anzeige der Beseitigung von Anlagen
- Anzeige über die beabsichtigte Aufnahme der Nutzung (§ 81 Abs. 2 Satz 1 BauO LSA)
- Baubeschreibung (Anlage zum Bauantrag)
- Baubeschreibung Werbeanlage (Anlage zum Bauantrag)
- Benennung eines Bauleiters/Fachbauleiters
- Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen
- Erklärung gemäß § 33 Abs. 1 Ziffer 3 BauGB
- Erklärung zum Kriterienkatalog
- Hinweise zur Anwendung des Kriterienkataloges
- Mitteilung über Baubeginn
- Vorbescheid beantragen
- Vorlage erforderlicher Unterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren
Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Kreisverwaltung Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Kreisverwaltung - Fachbereich Bauordnung
Öffnungszeiten
Dienstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 UhrAngaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Kontakt
- Telefon:
- 03493 341-631
Sekretariat
- E-Mail:
- bauordnung@anhalt-bitterfeld.de
Öffentlicher Nahverkehr
- Bus:
- Linien 400, 405, 406, 408, 420, 422, 423, 432, 433, 440 Bitterfeld, Fischeck
- Regionalbahn:
- Linien 400, 405, 406, 408, 420, 422, 423, 432, 433, 440 Bitterfeld, Bahnhof
- S-Bahn:
- Linien 400, 405, 406, 408, 420, 422, 423, 432, 433, 440 Bitterfeld, Bahnhof