Alters- und Ehejubiläum
Leistungsbeschreibung
Die Landesregierung gratuliert Altersjubilaren zur Vollendung des 100. Lebensjahres und zu jedem folgenden Geburtstag sowie Ehejubilaren aus Anlass des 50., 60., 65., 70. und 75. Hochzeitstages. Ab dem 100. Geburtstag oder dem 50. Ehejubiläum werden vom Ministerpräsidenten unterzeichnete Ehrenurkunden überreicht.
An wen muss ich mich wenden?
Die Vorbereitung der Glückwunschurkunden zum 50., 60., 65., 70., 75. Ehejubiläum sowie des 100. und folgender Geburtstage erfolgt durch das Referat Gefahrenabwehr, Hoheitsangelegenheiten, Sport des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt.
Rechtsgrundlage
Richtlinie über Ehrungen bei Alters- und Ehejubiläen vom 27. Mai 2026 - GVBl. LSA Nr. 18/2026 S. 112
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Zuständigkeit
Stadt Köthen (Anhalt) - Ratsbüro
Öffnungszeiten
Montag 9:00-12:00 Uhr
Dienstag 9:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr
Freitag geschlossen
und nach Vereinbarung
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Adressen
Marktstraße 1-3
06366Köthen (Anhalt)
Kontakt
- Fax:
- 03496 425-62 42
- Telefon:
- 03496 425-242
- E-Mail:
- ratsbuero@koethen-stadt.de
- Web:
- https://www.koethen-anhalt.de
Öffentlicher Nahverkehr
- Bus:
- 395, 422, 424, 428, 470, 472 Köthen, Bärteichpromenade