Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Leistungsbeschreibung
Jedem Bürger steht Hilfe zum Wahrnehmen seiner Rechte zu. Wer die dafür notwendigen finanziellen Mittel aus persönlichen und wirtschaftlichen Gründen nicht aufbringen kann, hat die Möglichkeit, einen Antrag auf Beratungs- und später ggf. Prozesskostenhilfe zu stellen.
Die Beratungshilfe durch das Amtsgericht erfolgt durch den Rechtspfleger. Voraussetzung für die Beratungshilfe durch das Amtsgericht ist jedoch, dass dem Anliegen des Rechtsuchenden entweder durch
- eine sofortige Auskunft,
- einen Hinweis auf andere Hilfemöglichkeiten oder durch
- die Aufnahme eines Antrages oder einer Erklärung
entsprochen werden kann. Bei der sofortigen Auskunft muss es sich um Hinweise auf den Gesetzesinhalt als solchen, auf Zuständigkeitsregelungen oder um Hinweise auf allgemeine rechtliche Gesichtspunkte handeln (eingeschränkte Beratungshilfe). Eine konkrete Verhaltensempfehlung, wie zum Beispiel der Rat, Einspruch gegen ein zugestelltes Versäumnisurteil einzulegen, kann vom Amtsgericht nicht geleistet werden.
An wen muss ich mich wenden?
Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz (BerHG) wird gewährt durch
- Rechtsanwälte und Rechtsbeistände,
- anwaltliche Beratungsstellen nach § 3 Abs. 1 BerHG und
- eingeschränkt durch die Amtsgerichte nach § 3 Abs. 2 BerHG.
Welche Gebühren fallen an?
Die Beratungshilfe durch das Amtsgericht ist für den Rechtsuchenden unentgeltlich, ein Rechtsanwalt kann für seine Beratung von dem Rechtsuchenden 10,00 Euro verlangen.
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadtnachrichten
Aktiv für den Radverkehr
Stellenausschreibung Ergotherapeut (m/w/d)
Veranstaltungen
Fotoausstellung „Bürgerhaus am Markt – 114 Jahre im Wandel“ - 10.12.2021 - 10.07.2022

Veranstaltungszentrum Schloss Köthen
Buddelgötze. Ein Archäologe in Anhalt - 15. Mai bis zum 27. November 2022

Historisches Museum im Schloss Köthen
Bilderbuchkino "Wie Henri Henriette fand" in der Kinderbibliothek Köthen

Stadtbibliothek Köthen - Kinderbibliothek
Zuständigkeit
Stadt Köthen (Anhalt) - Gleichstellungsbeauftragte
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Dienstag 9:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr
Freitag geschlossen
und nach Vereinbarung
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