Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz beantragen

Leistungsbeschreibung

Das Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt gewährt jedermann voraussetzungslos Zugang zu amtlichen Informationen, die bei den Behörden des Landes, der Kommunen und Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts vorhanden sind. Sonstige Organe und Einrichtungen des Landes unterfallen dem Gesetz, soweit sie Verwaltungsaufgaben wahrnehmen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Anträge können grundsätzlich formlos gestellt werden. Betrifft der Antrag Daten Dritter, muss er begründet werden.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Durchführung des Gesetzes werden Verwaltungskosten erhoben. Die Höhe ist abhängig vom Verwaltungsaufwand. Einfache Auskünfte sind gebührenfrei.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Aktueller Wohnort: Porst

Stadtnachrichten

07.04.2026

Köthener Badewelt schließt zwei Tage pro Woche

Personeller Engpass zwingt zu temporärer Einschränkung / Regelung gilt ab 15. April / Schulschwimmen und Vereinsbetrieb ohne Einschränkungen
Aufgrund eines kurzfristig eingetretenen personellen Engpasses bleibt ... mehr

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Zuständigkeit

Stadt Köthen (Anhalt) - Rechtsangelegenheiten (030)

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
keine Angaben
Aufzug vorhanden
ja

Adressen

Besucheradresse
Stadt Köthen (Anhalt) - Verwaltungsgebäude Wallstraße
Wallstraße 1-5
06366Köthen (Anhalt)

Kontakt

Telefon:
03496 425-150
Fax:
03496 425-6150
Web:
https://www.koethen-anhalt.de

Öffentlicher Nahverkehr

Bus:
395, 422, 424, 428, 470, 472 Köthen, Bärteichpromenade