Lärmbelästigung anzeigen
Leistungsbeschreibung
Ob Sie Geräusche als Lärm empfinden, hängt neben Ihrem persönlichen Empfinden in vielen Fällen auch davon ab, welche Informationen Sie über die Quelle oder Ursache der Geräusche haben.
Bei Lärm, der die Allgemeinheit oder Nachbarschaft erheblich belästigt, sollten Sie zunächst - gegebenenfalls auch mit anderen betroffenen Nachbarn - versuchen mit den Verursachern zu sprechen.
An wen muss ich mich wenden?
War durch das Gespräch mit dem Lärmverursacher ein Kompromiss nicht zu erreichen und kommen Sie zu dem Schluss, dass es sich um eine unzumutbare Ruhestörung handelt, können Sie sich an die für Sie zuständige Sicherheitsbehörde wenden.
Die Polizei wird bei der Abwehr von Gefahren durch Ruhestörungen nur tätig, soweit diese durch die Sicherheitsbehörden nicht oder nicht rechtzeitig möglich erscheint.
Die Sicherheitsbehörden sind nicht nur befugt, ordnungswidriges Verhalten zu ahnden sondern im Einzelfall auch Maßnahmen zu treffen, um zukünftige Ruhestörungen zu verhindern.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadtnachrichten
Veranstaltungen
Ausstellung „Auf den Spuren Alfred Tokayers“ 04. Mai bis 01. September 2024
Historisches Museum im Schloss Köthen
Schlosssalon: Ehepaar Erdmenger zu Gast in der Gesprächsrunde
ab 18:00 Uhr"Schlosskaffee" im Veranstaltungszentrum Schloss Köthen