Auflassung abgeben
Leistungsbeschreibung
Eine Auflassung ist eine Einigungserklärung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer eines Grundstücks. Beide müssen diese Einigungserklärung bei gleichzeitiger Anwesenheit vor einem Notar abgeben. Damit allein tritt der Eigentumsübergang jedoch noch nicht ein. Hinzukommen muss die Eintragung der Rechtsänderung im Grundbuch. Um die Interessen des Käufers zu schützen, lässt deshalb der Notar im Grundbuch die Auflassung vormerken, bis die endgültige Umschreibung im Grundbuch erfolgen kann.
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Premiere des Films „Schlossschule: Eure Erinnerungen sind unsere Geschichte"
ab 11:00 UhrKino "Cine Circus"
Unser Schloss - Ausstellung des Köthener Malzirkels mit Freunden
von 13:00 Uhr bis 17:00 UhrDürerbundhaus