Baugenehmigung zur Errichtung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen

Leistungsbeschreibung

Bevor Sie eine genehmigungspflichtige Anlage errichten dürfen, benötigen Sie eine Baugenehmigung.

Dazu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag. Grundsätzlich müssen Sie dafür einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser - zum Beispiel Bauingenieur oder Architekt - beauftragen.

In Ihrem Antrag können Sie ebenfalls bestimmen, ob Sie ein reduziertes Prüfprogramm in Anspruch nehmen wollen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Bauantrag (per Onlineservice oder öffentlich bekannt gemachtem Vordruck),
  • Auszug aus dem amtlichen Liegenschaftskataster,
  • Lageplan,
  • Bauzeichnungen,
  • Baubeschreibung.

Soweit sie vorzulegen sind, außerdem:

  • Standsicherheitsnachweis,
  • Brandschutznachweis,
  • Angaben über die gesicherte Erschließung.

Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.

Welche Gebühren fallen an?

mindestens 50 € Gebühren für eine Baugenehmigung für je angefangene 500 € des anrechenbaren Bauwertes = 5 € Die Gebühren hängen von folgenden Faktoren ab: Aufwand für die Prüfung der Baugenehmigung Erwartete Kosten der Bauausführung

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen mit den Bauarbeiten innerhalb von 3 Jahren beginnen, wenn Sie die Baugenehmigung erhalten. Sie dürfen die Bauarbeiten dann maximal 1 Jahr unterbrechen. Sie können die Baugenehmigung 1 Jahr verlängern lassen.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Aktueller Wohnort: Köthen (Anhalt)

Stadtnachrichten

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Zuständigkeit

Stadt Köthen (Anhalt) - Bauordnung / Untere Denkmalschutzbehörde (601)

Beschreibung

  • Durchführung des Genehmigungsfreistellungsverfahrens nach der Bauordnung (BauO LSA)
  • Festlegung erforderlicher Stellplätze für ein Bauvorhaben gemäß Stellplatzsatzung - Bescheidung über mögliche Stellplatzablösen gemäß Ablösesatzung


Untere Bauaufsicht

  • Erteilung von Bauvorbescheiden, Baugenehmigungen für die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und den Abbruch baulicher Anlagen
  • Aufspüren von Baurechtswidrigkeiten, in der Folge bauaufsichtliches Einschreiten
  • Veranlassen von gefahrabwehrenden Maßnahmen an/von baulichen Anlagen
  • Baulasteintragungen
  • Abgeschlossenheitsbescheinigungen
  • Baustellenkontrollen/ Bauabnahmen
  • Abnahme fliegender Bauten (z.B. Zirkuszelte)


Untere Denkmalschutzbehörde

  • Erteilung denkmalrechtlicher Genehmigungen
  • Ausstellung von Negativzeugnissen bei Eigentümerwechsel
  • Denkmalinformationssystem Sachsen-Anhalt
    Mit einem neuen Informationssystem können sich Interessierte über den Denkmalbestand in Sachsen-Anhalt kundig machen. Darin sind verschiedene Bau- und Kultur- und archäologische Flächendenkmale erfasst.
    https://lda.sachsen-anhalt.de/denkmalinformationssystem/

Öffnungszeiten

Montag 9:00-12:00 Uhr
Dienstag 9:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr
Freitag geschlossen
und nach Vereinbarung

 

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
siehe Hinweise
Aufzug vorhanden
ja

Aufzug geht bis ins 2. OG

Adressen

Besucheradresse
Stadt Köthen (Anhalt) - Verwaltungsgebäude Wallstraße
Wallstraße 1-5
06366Köthen (Anhalt)

Öffentlicher Nahverkehr

Bus:
395, 422, 424, 428, 470, 472 Köthen, Bärteichpromenade

Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Kreisverwaltung Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Kreisverwaltung - Fachbereich Bauordnung

Öffnungszeiten

Dienstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Kontakt

Telefon:
03493 341-631

Sekretariat

Öffentlicher Nahverkehr

Bus:
Linien 400, 405, 406, 408, 420, 422, 423, 432, 433, 440 Bitterfeld, Fischeck
Regionalbahn:
Linien 400, 405, 406, 408, 420, 422, 423, 432, 433, 440 Bitterfeld, Bahnhof
S-Bahn:
Linien 400, 405, 406, 408, 420, 422, 423, 432, 433, 440 Bitterfeld, Bahnhof