Baugenehmigung zur Errichtung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
Leistungsbeschreibung
Bevor Sie eine genehmigungspflichtige Anlage errichten dürfen, benötigen Sie eine Baugenehmigung.
Dazu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag. Grundsätzlich müssen Sie dafür einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser - zum Beispiel Bauingenieur oder Architekt - beauftragen.
In Ihrem Antrag können Sie ebenfalls bestimmen, ob Sie ein reduziertes Prüfprogramm in Anspruch nehmen wollen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Bauantrag (per Onlineservice oder öffentlich bekannt gemachtem Vordruck),
- Auszug aus dem amtlichen Liegenschaftskataster,
- Lageplan,
- Bauzeichnungen,
- Baubeschreibung.
Soweit sie vorzulegen sind, außerdem:
- Standsicherheitsnachweis,
- Brandschutznachweis,
- Angaben über die gesicherte Erschließung.
Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen mit den Bauarbeiten innerhalb von 3 Jahren beginnen, wenn Sie die Baugenehmigung erhalten. Sie dürfen die Bauarbeiten dann maximal 1 Jahr unterbrechen. Sie können die Baugenehmigung 1 Jahr verlängern lassen.
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Zuständigkeit
Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Kreisverwaltung Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Kreisverwaltung - Fachbereich Bauordnung
Öffnungszeiten
Dienstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 UhrAngaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Kontakt
- Telefon:
- 03493 341-631
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- E-Mail:
- bauordnung@anhalt-bitterfeld.de
Öffentlicher Nahverkehr
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- Regionalbahn:
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- S-Bahn:
- Linien 400, 405, 406, 408, 420, 422, 423, 432, 433, 440 Bitterfeld, Bahnhof