Beseitigung von Anlagen anzeigen
Leistungsbeschreibung
Nach § 60 Abs.3 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) ist die Beseitigung von
- Anlagen nach § 60 Abs. 1 BauO LSA,
- freistehenden Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 3,
- sonstigen Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe bis zu 10 m
verfahrensfrei.
Im Übrigen ist die beabsichtigte Beseitigung von Anlagen mindestens einen Monat vor Beginn der Beseitigung der zuständigen Stelle anzuzeigen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefülltes amtliches Anzeigeformular
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
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Zuständigkeit
Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Kreisverwaltung Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Kreisverwaltung - Fachbereich Bauordnung
Öffnungszeiten
Dienstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 UhrAngaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Kontakt
- Telefon:
- 03493 341-631
Sekretariat
- E-Mail:
- bauordnung@anhalt-bitterfeld.de
Öffentlicher Nahverkehr
- Bus:
- Linien 400, 405, 406, 408, 420, 422, 423, 432, 433, 440 Bitterfeld, Fischeck
- Regionalbahn:
- Linien 400, 405, 406, 408, 420, 422, 423, 432, 433, 440 Bitterfeld, Bahnhof
- S-Bahn:
- Linien 400, 405, 406, 408, 420, 422, 423, 432, 433, 440 Bitterfeld, Bahnhof