Blindengeld beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie blind oder hochgradig sehbehindert sind, kann Ihnen Blindengeld gewährt werden. Es soll Ihre Mehraufwendungen zusätzliche Kosten aufgrund der Behinderung ausgleichen.
Das Blindengeld bei Blindheit beträgt ab 01.07.2025 monatlich bis zu 460,44 Euro für Erwachsene und bis zu 319,76 Euro für Minderjährige.
Hochgradig Sehbehinderte erhalten monatlich 66,50 Euro.
Leistungen nach dem Landesblindengeldgesetz sind einkommens- und vermögensunabhängig. Es werden jedoch einige Leistungen der Pflegeversicherung auf das Blindengeld angerechnet. Wenn Sie beispielsweise Geld- oder Sachleistungen bei häuslicher Pflege oder bei teil- oder vollstationärer Pflege erhalten, bekommen Sie weniger Blindengeld.
So viel Geld erhalten Sie:
Wenn Sie zu Hause gepflegt werden:
-
Pflegegrad 2
- Erwachsene: 279,08 Euro
-
Kinder und Jugendliche: 149,40 Euro
-
Pflegegrad 3 bis 5
- Erwachsene: 244,59 Euro
- Kinder und Jugendliche: 114,91 Euro
Wenn Sie in einem Heim leben:
-
Wenn Sie mehr als die Hälfte der Heimkosten selbst bezahlen:
- Erwachsene: 424,44 Euro
-
Kinder und Jugendliche: 294,76 Euro
-
Wenn Sie weniger als die Hälfte der Heimkosten selbst bezahlen:
- Erwachsene: 212,22 Euro
- Kinder und Jugendliche: 147,38 Euro
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Blindengeld
- Feststellungsbescheid im Schwerbehindertenrecht zu Blindheit oder hochgradiger Sehbeeinträchtigung
Welche Fristen muss ich beachten?
Das Blindengeld wird Ihnen ab dem Monat gezahlt, ab dem die Voraussetzungen erfüllt sind und Ihr Antrag beim Landesverwaltungsamt vorliegt.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Sie finden Antragsformulare zum Blindengeld auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
- Arensdorf,
- Baasdorf,
- Dohndorf,
- Elsdorf,
- Gahrendorf,
- Geuz,
- Großwülknitz,
- Hohsdorf,
- Kleinwülknitz,
- Klepzig,
- Köthen (Anhalt),
- Löbnitz an der Linde,
- Merzien,
- Porst,
- Wülknitz,
- Zehringen
Stadtnachrichten
Stellenausschreibung Streetworker/in (m/w/d)
Veranstaltungen
Ausstellung „XCHANGE“ - Zeitgenössische Kunst aus Lüneburg zu Gast in Köthen (07. Juni - 14. September 2025)

Historisches Museum im Schloss Köthen
"Fête de la Musique" - Bands und Musiker der Region sind beim weltweitem Aktionstag dabei

Schloss - Schlosshof
Zuständigkeit
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Schwerbehindertenrecht - Feststellungsverfahren
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprache nur nach Terminvereinbarung! Terminvereinbarung in Schwerbehindertenangelegenheiten: Magdeburg: Tel.: (0391) 567-2680 Halle (Saale): Tel.: (0345) 514-3350 oder online unter: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/soziales/ Sprechzeiten: Dienstag und Donnerstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 UhrAngaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- keine Angaben
- Aufzug vorhanden
- keine Angaben
Kontakt
- Telefon:
- 0391 567-2680
- Telefon:
- 0345 514-3350
- Fax:
- 0391 567-2357
- E-Mail:
- schwerbehindertenrecht37@lvwa.sachsen-anhalt.de