Betrieb von Energieversorgungsnetzen beantragen
Leistungsbeschreibung
Wer die Aufnahme des Betriebs eines Energieversorgungsnetzes beabsichtigt, benötigt die Genehmigung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Mit der Beantragung der Genehmigung ist vom Antragsteller der Nachweis zu führen, dass er die oben benannten Voraussetzungen erfüllt. Einzelheiten zum Umfang der mit dem Antrag einzureichenden Unterlagen sind im Merkblatt der Energieaufsicht zusammengefasst.
Anträge / Formulare
Die Anträge sind formlos entsprechend den Vorgaben des Merkblatts einzureichen.
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Zuständigkeit
Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- keine Angaben
- Aufzug vorhanden
- keine Angaben
Kontakt
- Telefon:
- 0391 567-1950
- Fax:
- 0391 567-1964
- E-Mail:
- pr@mwu.sachsen-anhalt.de