Erlaubnis für Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum durchführen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.
Eine Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum sind zum Beispiel
- Radrennen
 - Straßenfeste
 - Märkte
 
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Strecken- und Zeitplan in A 4-Format Der Streckenverlauf sollte möglichst mit schwarzem Stift und Pfeilen gekennzeichnet sein. In Ortsdurchfahrten ist zusätzlich die Angabe der Straßennamen erforderlich, es sei denn die Route folgt dem Hauptstraßenverlauf und ist eindeutig.
 - Kopie der Veranstaltungshaftpflichtversicherung
 - Nachweis einer Haftungsfreistellung.
 
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr
bei größeren Veranstaltungen mit außergewöhnlich hohem Verwaltungsaufwand
Gebühr
Entscheidung über eine Erlaubnis mit Ausnahme der Erlaubnis nach § 29 Absatz 3 StVO nach der StVO
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Sofern das Landesverwaltungsamt zuständig ist, finden Sie das Antrags- und weitere Formulare unter
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Zuständigkeit
Stadt Köthen (Anhalt) - Ordnungs- und Gewerbeabteilung (322)
Beschreibung
Die Ordnungs- und Gewerbeabteilung ist mit der Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten bezüglich des ruhenden Verkehrs (Parken, Halten) beschäftigt. Aber auch die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten aus der Vielzahl anderer Rechtsgebiete obliegt dem Bereich. Weiterhin ist die Ordnungsabteilung für die Überwachung von gefährlichen Hunden zuständig.
Nicht nur die Politessen des Außendienstes, die sich um eine Vielzahl der die Ordnung und Sicherheit in der Stadt betreffenden Probleme kümmern, sind hier beschäftigt, sondern auch der Bereich Gewerbeangelegenheiten (Gewerbean- und -abmeldungen, Gaststättenerlaubnisse), Obdachlosenangelegenheiten, Marktnutzung und die örtliche Straßenverkehrsbehörde für die Stadt Köthen (Anhalt) finden sich hier wieder. Außerdem wird hier der Einsatz des Bereitschaftsdienstes der Stadtverwaltung organisiert.
Öffnungszeiten
Montag 9:00-12:00 Uhr
Dienstag 9:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr
Freitag geschlossen
und nach Vereinbarung
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
 - ja
 - Aufzug vorhanden
 - ja
 
Adressen
Wallstraße 1-5
06366Köthen (Anhalt)
Kontakt
- Telefon:
 -  03496 425-365 
                                            
Ordnungsabteilung
 - Telefon:
 -  03496 425-352 
                                            
Gewerbeabteilung
 - Telefon:
 -  03496 425-353 
                                            
Gewerbeabteilung
 - Fax:
 -  03496 425-6365 
                                            
Ordnungsabteilung
 - Fax:
 -  03496 425-6352 
                                            
Gewerbeabteilung
 - Fax:
 -  03496 425-6353 
                                            
Gewerbeabteilung
 - E-Mail:
 - stadtverwaltung_koethen@koethen-stadt.de
 - Web:
 - https://www.koethen-anhalt.de
 
Kontoverbindung
Öffentlicher Nahverkehr
- Bus:
 - 395, 422, 424, 428, 470, 472 Köthen, Bärteichpromenade