Fahrlehrerlaubnis beantragen

Leistungsbeschreibung

Sie haben Ihre Ausbildung als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer erfolgreich abgeschlossen und möchten in diesem Beruf arbeiten? Dann müssen Sie eine Erlaubnis als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer beantragen.

In Ihrem Antrag müssen Sie angeben, welche Klasse der Erlaubnis Sie erwerben möchten:

  • BE berechtigt zur Ausbildung in den Klassen B, BE und L
  • A berechtigt zur Ausbildung in den Klassen AM, A1, A2 und A
  • CE berechtigt zur Ausbildung in den Klassen C1, C1E, C, CE und T
  • DE berechtigt zur Ausbildung in den Klassen D1, D1E, D und DE

Die zuständige Stelle prüft über das Fahreignungsregister, ob Sie für den Beruf als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer geeignet sind.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag
  • Geburtsurkunde
  • Lebenslauf
  • ärztliches und augenärztliches Zeugnis, das Ihre Eignung als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer bestätigt (maximal 1 Jahr alt)
  • Führerschein (Kopie)
  • Nachweis über den Abschluss einer Berufsausbildung, Abitur oder Fachholschulreife
  • Ausbildungsbescheinigung als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer
  • Bescheinigung der Ausbildungsfahrschule (nur für Klasse BE)
  • Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Aktueller Wohnort: Köthen (Anhalt)

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Zuständigkeit

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Verkehrswesen

Öffnungszeiten

Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis:  Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
keine Angaben
Aufzug vorhanden
keine Angaben

Kontakt

Telefon:
0345 514-1232
Fax:
0345 514-1829