Haltung gefährlicher Hunde beantragen
Leistungsbeschreibung
Hunde, für die zuständige Stelle die Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt hat, dürfen nur mit einer Erlaubnis gehalten werden. Die Erlaubnis zur Haltung eines solchen Hundes ist bei der zuständigen Stelle schriftlich zu beantragen.
Drei Monate nach der Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes im Einzelfall hat die Hundehalterin oder der Hundehalter die Unterlagen vorzulegen, die erforderlich sind, um das Vorliegen der Erlaubnisvoraussetzungen zu prüfen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Führungszeugnis (Belegart „O“) zur Vorlage bei einer Behörde
- Nachweis der Zuverlässigkeit, persönlichen Eignung und Sachkunde
- Wesenstest
- Nachweis des Abschlusses einer Haftpflichtversicherung
- Kennnummer desTransponders
Der Nachweis über den Wesenstest ist innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Hundes vorzulegen.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr
Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes im Einzelfall
Gebühr
Sachkundeprüfung zu Haltung eines im Einzelfall gefährlichen Hundes
Gebühr
Erteilung einer Bescheinigung über die Beantragung einer Erlaubnis zum Halten eines im Einzelfall gefährlichen Hundes
Gebühr
Erteilung einer Bescheinigung über den Nachweis des Wesenstests
Gebühr
Erteilung oder Versagung einer Erlaubnis zum Halten eines im Einzelfall gefährlichen Hundes
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadtnachrichten
Stellenausschreibung Dezernent (m/w/d)
Köthen, mach mit! - Aufruf zur Projektförderung
Rund 500.000 Euro aus dem Spendenaufruf "Fest & Flauschig" stehen zur Verfügung
Veranstaltungen
Musikschulfest - Konzerte im Schloss zum 40-jährigen Gründungsjubiläum der Musikschule Köthen
ab 10:30 UhrSchloss - Schlosshof
Schlosssalon: Torsten Vogel zu Gast in der Gesprächsrunde
ab 18:00 Uhr"Schlosskaffee" im Veranstaltungszentrum Schloss Köthen
Zuständigkeit
Stadt Köthen (Anhalt) - Ordnungs- und Gewerbeabteilung (322)
Beschreibung
Die Ordnungs- und Gewerbeabteilung ist mit der Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten bezüglich des ruhenden Verkehrs (Parken, Halten) beschäftigt. Aber auch die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten aus der Vielzahl anderer Rechtsgebiete obliegt dem Bereich. Weiterhin ist die Ordnungsabteilung für die Überwachung von gefährlichen Hunden zuständig.
Nicht nur die Politessen des Außendienstes, die sich um eine Vielzahl der die Ordnung und Sicherheit in der Stadt betreffenden Probleme kümmern, sind hier beschäftigt, sondern auch der Bereich Gewerbeangelegenheiten (Gewerbean- und -abmeldungen, Gaststättenerlaubnisse), Obdachlosenangelegenheiten, Marktnutzung und die örtliche Straßenverkehrsbehörde für die Stadt Köthen (Anhalt) finden sich hier wieder. Außerdem wird hier der Einsatz des Bereitschaftsdienstes der Stadtverwaltung organisiert.
Öffnungszeiten
Montag 9:00-12:00 Uhr
Dienstag 9:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr
Freitag geschlossen
und nach Vereinbarung
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Adressen
Wallstraße 1-5
06366Köthen (Anhalt)
Kontakt
- Telefon:
- 03496 425-365
Ordnungsabteilung
- Telefon:
- 03496 425-352
Gewerbeabteilung
- Telefon:
- 03496 425-353
Gewerbeabteilung
- Fax:
- 03496 425-6365
Ordnungsabteilung
- Fax:
- 03496 425-6352
Gewerbeabteilung
- Fax:
- 03496 425-6353
Gewerbeabteilung
- E-Mail:
- stadtverwaltung_koethen@koethen-stadt.de
- Web:
- https://www.koethen-anhalt.de
Kontoverbindung
Öffentlicher Nahverkehr
- Bus:
- 395, 422, 424, 428, 470, 472 Köthen, Bärteichpromenade