Schlachttier- und Fleischuntersuchung beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Tiere schlachten, deren Fleisch zum Genuss für Menschen bestimmt ist, müssen Sie die Tiere vor und nach der Schlachtung amtlich untersuchen lassen. Dies betrifft:
- Rinder,
- Schweine,
- Schafe,
- Ziegen,
- Pferde und andere Huftiere,
- Geflügel,
- Hasentiere,
- Farmwild.
Die Untersuchungspflicht gilt auch für Hausschlachtungen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Vorzulegen sind Informationen zur Lebensmittelkette.
Welche Fristen muss ich beachten?
Schlachtungen sind rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) der zuständigen Behörde bekannt zu geben. Notschlachtungen sind hiervon separat zu betrachten, in jedem Fall ist unverzüglich die zuständige Behörde einzubinden.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadtnachrichten
Veranstaltungen
Digitale Sprechstunde in der Stadtbibliothek Köthen

Stadtbibliothek Köthen
LESESTART "Ein Passwort für die Pippilothek" oder Wenn die Bibliothek ins Netz geht

Stadtbibliothek Köthen - Lesehöhle
Ballettgala von Step by Step - Tanzstudio aus Köthen präsentiert aktuelles Programm

Veranstaltungszentrum Schloss Köthen - Johann-Sebastian-Bach-Saal