Führen von Gesundheitsfachberufsbezeichnung beantragen
Leistungsbeschreibung
Wer eine Berufsbezeichnung in einem der nachfolgenden Gesundheitsfachberufe führen will, benötigt eine Erlaubnis:
- Gesundheits- und Krankenpfleger
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
- Hebamme/Entbindungspfleger
- Podologe
- Altenpfleger
- Ergotherapeut
- Diätassistent
- Logopäde
- Masseur und medizinischer Bademeister
- Physiotherapeut
- Orthoptist
- Pharmazeutisch-technischer Assistent
- Rettungsassistent
- MTA (Labor, Röntgen oder Funktionsdiagnostik)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- persönlicher Antrag
- Zeugnis über die staatliche Prüfung in beglaubigter Kopie
- ärztliche Bescheinigung
- Führungszeugnis, Belegart 0
- Geburts- oder Heiratsurkunde
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr
Für die Erteilung der Erlaubnisurkunde zuzüglich der Kosten für die Postzustellung.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten.
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Aktueller Wohnort: Arensdorf
Stadtnachrichten
11.03.2026
Zuständigkeit
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe
Öffnungszeiten
Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Hinweis: Telefonische Sprechzeiten, keine Öffnungszeiten Sprechzeiten persönlich: nach TerminvergabeAngaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- keine Angaben
- Aufzug vorhanden
- keine Angaben
Kontakt
- Telefon:
- +49 345 514-3268
akademisch
- Telefon:
- +49 345 514-3045
nichtakademisch
- Fax:
- +49 345 514-3279
- E-Mail:
- lpa.gesundheitsberufe@lvwa.sachsen-anhalt.de