Gaststättengewerbe Erlaubnis Außengastronomie (Sondernutzung)
Leistungsbeschreibung
Eine Benutzung des öffentlichen Straßenraums, die über den Gemeingebrauch hinausgeht bzw. diesen einschränkt, stellt eine Sondernutzung dar. Sie bedarf der Erlaubnis des Straßenbaulastträges und ist gebührenpflichtig.
Wenn Sie vor Ihrem Restaurant oder Café öffentliche Flächen für die Errichtung einer Außengastronomie in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie zuvor eine Erlaubnis zur Sondernutzung beantragen. Die Erlaubnis ergeht durch Bescheid gegenüber dem Antragsteller und kann mit Auflagen, Bedingungen und Befristungen versehen werden. Ob und mit welchen Nebenbestimmungen die Erlaubnis erteilt wird, liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Gewerbeamt der jeweiligen Gemeinde oder kreisfreien Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- maßstabgerechter Lageplan
- Angaben über Standort, Art und Dauer der Sondernutzung sowie die Größe der benötigten Straßenflächen
Welche Gebühren fallen an?
Für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis wird nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-.Anhalt eine Verwaltungsgebühr erhoben.
Darüber hinaus kann für die Sondernutzung selbst eine Sondernutzungsgebühr erhoben werden, sofern eine entsprechende satzungsrechtliche Grundlage besteht.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Sondernutzungserlaubnis ist rechtzeitig vor Beginn der Außengastronomie zu beantragen. Die Sondernutzungserlaubnis wird befristet oder auf Widerruf erteilt und kann zugleich Bedingungen und Auflagen erhalten.
Anträge / Formulare
Die Anträge sind formlos zu stellen.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadtnachrichten
Verwaltung bleibt geschlossen
Veranstaltungen
1, 2 Tipp - Oldie-Tanzparty mit DJ Uwe Stößel und viel guter Musik - DIESE VERANSTALTUNG IST AUSVERKAUFT
ab 19:30 UhrVeranstaltungszentrum Schloss Köthen - Anna-Magdalena-Bach-Saal
Zuständigkeit
Stadt Köthen (Anhalt) - Ordnungs- und Gewerbeabteilung (322)
Beschreibung
Die Ordnungs- und Gewerbeabteilung ist mit der Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten bezüglich des ruhenden Verkehrs (Parken, Halten) beschäftigt. Aber auch die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten aus der Vielzahl anderer Rechtsgebiete obliegt dem Bereich. Weiterhin ist die Ordnungsabteilung für die Überwachung von gefährlichen Hunden zuständig.
Nicht nur die Politessen des Außendienstes, die sich um eine Vielzahl der die Ordnung und Sicherheit in der Stadt betreffenden Probleme kümmern, sind hier beschäftigt, sondern auch der Bereich Gewerbeangelegenheiten (Gewerbean- und -abmeldungen, Gaststättenerlaubnisse), Obdachlosenangelegenheiten, Marktnutzung und die örtliche Straßenverkehrsbehörde für die Stadt Köthen (Anhalt) finden sich hier wieder. Außerdem wird hier der Einsatz des Bereitschaftsdienstes der Stadtverwaltung organisiert.
Öffnungszeiten
Montag 9:00-12:00 Uhr
Dienstag 9:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr
Freitag geschlossen
und nach Vereinbarung
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Adressen
Wallstraße 1-5
06366Köthen (Anhalt)
Kontakt
- Telefon:
- 03496 425-365
Ordnungsabteilung
- Telefon:
- 03496 425-352
Gewerbeabteilung
- Telefon:
- 03496 425-353
Gewerbeabteilung
- Fax:
- 03496 425-6365
Ordnungsabteilung
- Fax:
- 03496 425-6352
Gewerbeabteilung
- Fax:
- 03496 425-6353
Gewerbeabteilung
- E-Mail:
- stadtverwaltung_koethen@koethen-stadt.de
- Web:
- https://www.koethen-anhalt.de
Kontoverbindung
Öffentlicher Nahverkehr
- Bus:
- 395, 422, 424, 428, 470, 472 Köthen, Bärteichpromenade