Vorübergehenden Betrieb eines Gaststättengewerbes anzeigen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie aus besonderem Anlass und nur vorübergehend ein Gaststättengewerbe im stehenden Gewerbe betreiben wollen, müssen Sie dies rechtzeitig, schriftlich anzeigen.

Sie müssen in der Anzeige die Dauer und den besonderen Anlass angeben.

Ein besonderer Anlass liegt vor, wenn

  • die gastronomische Tätigkeit an ein kurzzeitiges,
  • nicht häufig auftretendes, Ereignis anknüpft,
  • das außerhalb der gastronomischen Tätigkeit selbst liegt.

Das sind zum Beispiel:

  • Dorffeste
  • Schützenfeste
  • Sportveranstaltungen
  • Konzerte
  • Märkte

Sie müssen in Ihrer Anzeige auch angeben, welche Speisen Sie anbieten und ob Sie alkoholische Getränke anbieten wollen.

Wenn sich an Ihren Angaben in der Anzeige etwas ändert, müssen Sie dies unverzüglich schriftlich mitteilen.

Sie müssen keine Anzeige einreichen, wenn Sie für den Betrieb des anzuzeigenden Gaststättengewerbes eine Reisegewerbekarte besitzen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeitkeit liegt beim Gewerbeamt der Gemeinde oder kreisfreien Stadt..

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebührenhöhe ist abhängig vom Verwaltungsaufwand. Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen die Anzeige mindestens 2 Wochen vor der Betriebsaufnahme einreichen.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Aktueller Wohnort: Köthen (Anhalt) / Zehringen

Stadtnachrichten

zu weiteren Nachrichten

Zuständigkeit

Stadt Köthen (Anhalt) - Ordnungs- und Gewerbeabteilung (322)

Beschreibung

 

 

Die Ordnungs- und Gewerbeabteilung ist mit der Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten bezüglich des ruhenden Verkehrs (Parken, Halten) beschäftigt. Aber auch die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten aus der Vielzahl anderer Rechtsgebiete obliegt dem Bereich. Weiterhin ist die Ordnungsabteilung für die Überwachung von gefährlichen Hunden zuständig.
Nicht nur die Politessen des Außendienstes, die sich um eine Vielzahl der die Ordnung und Sicherheit in der Stadt betreffenden Probleme kümmern, sind hier beschäftigt, sondern auch der Bereich Gewerbeangelegenheiten (Gewerbean- und -abmeldungen, Gaststättenerlaubnisse), Obdachlosenangelegenheiten, Marktnutzung und die örtliche Straßenverkehrsbehörde für die Stadt Köthen (Anhalt) finden sich hier wieder. Außerdem wird hier der Einsatz des Bereitschaftsdienstes der Stadtverwaltung organisiert.

Öffnungszeiten

Montag 9:00-12:00 Uhr
Dienstag 9:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr
Freitag geschlossen
und nach Vereinbarung

 

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Adressen

Besucheradresse
Stadt Köthen (Anhalt) - Verwaltungsgebäude Wallstraße
Wallstraße 1-5
06366Köthen (Anhalt)

Kontakt

Telefon:
03496 425-365

Ordnungsabteilung

Telefon:
03496 425-352

Gewerbeabteilung

Telefon:
03496 425-353

Gewerbeabteilung

Fax:
03496 425-6365

Ordnungsabteilung

Fax:
03496 425-6352

Gewerbeabteilung

Fax:
03496 425-6353

Gewerbeabteilung

Web:
https://www.koethen-anhalt.de

Kontoverbindung

Öffentlicher Nahverkehr

Bus:
395, 422, 424, 428, 470, 472 Köthen, Bärteichpromenade