Grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen im Handwerk anzeigen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie als Bürger der EU, des EWR oder der Schweiz ein zulassungspflichtiges Handwerk in Deutschland vorübergehend und gelegentlich ausüben wollen, ohne hier eine Niederlassung zu betreiben, müssen Sie dies anzeigen.
Voraussetzung
- Sie sind im Heimatstaat zur Ausübung vergleichbarer Tätigkeiten rechtmäßig niedergelassen.
Das Handwerk darf sofort nach der Anzeige ausgeübt werden.
Ausnahme: die Berufe
- Schornsteinfeger
- Augenoptiker
- Hörgeräteakustiker
- Orthopädietechniker
- Orthopädieschumacher
- Zahntechniker
dürfen erst ausgeübt werden, wenn Sie von der Handwerkskammer folgendes erhalten haben:
- Bestätigung, dass die Berufsqualifikation ausreicht oder
- Bescheid, dass die Berufsqualifikation nicht geprüft wird.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadtnachrichten
Veranstaltungen
„FOLIAS!“ – Eine Wahnsinnsrevue - Spiegelsaal-Konzert des Festivals „KlangART Vision“ - unter Leitung von Juliane Laake

Schloss Köthen - Spiegelsaal
Schlosssalon Gast: Cornelia Kubitz

"Schlosskaffee" im Veranstaltungszentrum Schloss Köthen
Clavierfest „Musik für Freunde“ - Eröffnungskonzert „Wenn die Tangenten tanzen“

Schloss Köthen - Spiegelsaal
Clavierfest „Musik für Freunde“ Gesprächskonzert „Bachs Instrumente“

Neue Musicalien-Kammer
Zuständigkeit
Handwerkskammer Halle
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- keine Angaben
- Aufzug vorhanden
- keine Angaben
Kontakt
- Telefon:
- 0345 2999-0
- E-Mail:
- recht@hwkhalle.de