Anerkennung als Hufbeschlagschmied oder Hufbeschlagschmiedin beantragen

Leistungsbeschreibung

Ein Hufschmied in Deutschland offiziell Hufbeschlagschmied genannt, ist ein Spezialist oder eine Spezialistin für die Pflege (das Ausschneiden) und das Beschlagen von Tierhufen mit Hufeisen oder anderen Materialien. Die Hufeisen und Hufnägel stellt er traditionell auch selbst im Schmiedeprozess her bzw. passt die Hufeisen der Form des Hufes an. Die Arbeit beinhaltet auch die Behandlung verletzter und kranker Hufe.

Das Gesetz stellt die Durchführung des Huf- und Klauenbeschlag unter einen speziellen Schutz. Der Huf- und Klauenbeschlag darf nur von Personen ausgeübt werden, die geprüfte und staatlich anerkannte Hufbeschlagschmiede sind.

Die Ausbildung zum Hufbeschlagschmied besteht aus folgenden Abschnitten:

  • Ein vierwöchiger Einführungslehrgang an einer staatlich anerkannten Hufbeschlagschule vor Aufnahme der Beschäftigung
  • eine mindestens zweijährige sozialversicherungspflichtige, hauptberufliche Beschäftigung bei einem – oder aufgeteilt bei verschiedenen – staatlich anerkannten Hufbeschlagschmied (Berichtsheft erforderlich), der seit mindestens 3 Jahren nach Anerkennung ein Gewerbe betreibt
  • ein viermonatiger Vorbereitungslehrgang an einer staatlich anerkannten Hufbeschlagschule
  • Prüfung zum Hufbeschlagschmied oder zur Hufbeschlagschmiedin

Außerhalb Deutschlands erworbene Prüfungszeugnisse im Bereich des Huf- und Klauenbeschlags können nach Maßgabe der Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung gleichgestellt werden. Diese Verordnung regelt auch das Verfahren der staatlichen Anerkennung für Personen mit gleichgestellten Prüfungszeugnissen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei einer in Deutschland absolvierten Ausbildung:

  • Ausweisdokument
  • Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung
  • Nachweis über eine zweijährige sozialversicherungspflichtige, hauptberufliche Beschäftigung (z. B. Arbeitsvertrag mit mind. 20 Std/Woche)
  • Nachweis über die erfolgreich bestandene Prüfung nach dem Besuch der erforderlichen Lehrgänge
  • Nachweis über die für die Ausübung des Berufes erforderliche Zuverlässigkeit (Erweitertes Führungszeugnis)

Für Personen mit außerhalb Deutschlands erworbenen Prüfungszeugnissen:

  • Ausweisdokument
  • gleichgestelltes Prüfungszeugnis,
  • ein Nachweis über die zur Ausübung des Berufs erforderliche Zuverlässigkeit (Beantragung eines Führungszeugnisses oder Vorlage einer Bestätigung des Landes, in dem das Prüfungszeugnis erworben wurde, aus der ersichtlich ist, dass keine Verstöße gegen den Tierschutz begangen wurden

Welche Fristen muss ich beachten?

Für die Antragstellung müssen Sie keine Fristen einhalten.

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Aktueller Wohnort: Arensdorf

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Zuständigkeit

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Verbraucherschutz, Veterinärangelegenheiten

Öffnungszeiten

Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis:  Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
keine Angaben
Aufzug vorhanden
keine Angaben

Kontakt

Telefon:
0345 514-2654
Fax:
0345 514-1444