Zulassung für Stellen für Emissions- und Immissionsermittlungen beantragen
Leistungsbeschreibung
Sie können als Messstelle für Emissionen und Immissionen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz Ihre Dienstleistungen nach der Bekanntgabe durch eine Landesbehörde im gesamten Bundes-gebiet anbieten oder sich an entsprechenden Ausschreibungen beteiligen.
Sie sind gerätetechnisch und personell in der Lage, partikelförmige, gasförmige organisch und anorganische Stoffe und Gerüche zu ermitteln. Sie verfügen über die speziellen Anforderungen hinsichtlich der Probenahme und Analytik.
Sie sind gerätetechnisch und personell in der Lage Geräusche und/oder Erschütterungen zu ermitteln.
Sie erfüllen die Pflichten nach § 16 der 41. BImSchV
https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_41/__16.html
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die beizubringenden Unterlagen können Sie dem unter nachfolgendem Link abrufbaren Antragsformular entnehmen:
https://www.resymesa.de/ReSyMeSa/Stelle/Fachinformation?modulTyp=ImmissionsschutzStelle
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Bekanntgabe ist auf fünf Jahre befristet und muss danach erneut beantragt werden.
Rechtsgrundlage
§ 29b Absatz 1 und 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der 41. Bundes-Immissionsschutzverordnung
https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/__29b.html in Verbindung mit der 41. BImSchV
https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_41/
Anträge / Formulare
Formulare: Siehe Antragsformular:
https://www.resymesa.de/ReSyMeSa/Stelle/Notifizierungsstelle?bundesland=BB&id=1&modulTyp=ImmissionsschutzStelle
Schriftformerfordernis: Der Antrag ist schriftlich zu stellen.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadtnachrichten
Stellenausschreibung Streetworker/in (m/w/d)
Veranstaltungen
Ausstellung „XCHANGE“ - Zeitgenössische Kunst aus Lüneburg zu Gast in Köthen (07. Juni - 14. September 2025)

Historisches Museum im Schloss Köthen
Schlosssalon: Nicole Bachmann zu Gast in der Gesprächsrunde

"Schlosskaffee" im Veranstaltungszentrum Schloss Köthen
Zuständigkeit
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Immissionsschutz Überwachung, Gentechnik, Chemikaliensicherheit
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis: Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Kontakt
- Telefon:
- 0345 514-2500
- Fax:
- 0345 514-2512
- E-Mail:
- poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
Öffentlicher Nahverkehr
- Straßenbahn:
- "Frohe Zukunft" Linie 1
Parkplätze
- Art
- Parkplatz
- Anzahl
- 0
- Gebührenpflichtig
- nein
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- keine Angaben
- Aufzug vorhanden
- keine Angaben
Kontakt
- Telefon:
- 0345 5704-0
- Fax:
- 0345 5704-190
- E-Mail:
- poststelle@lau.mwu.sachsen-anhalt.de