Fahrkosten

Leistungsbeschreibung

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für Fahrten zur stationären Krankenhausbehandlung, Rettungsfahrten und Krankentransporte. 

Ebenso besteht Anspruch auf Fahrten zur ambulanten Behandlung sowie vor- und nachstationärer Krankenhausbehandlung einschließlich dem ambulanten Operieren, wenn dadurch stationäre Behandlungen vermieden bzw. verkürzt werden oder diese nicht ausführbar sind. 

Ansonsten übernehmen die Krankenkassen die Fahrkosten zur ambulanten Behandlung nur in Ausnahmefällen, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegt werden (zum Beispiel Dialysebehandlungen, Chemotherapie, Mobilitätseinschränkung, bestimmter Pflegegrad).
 

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei Ihrer Krankenkasse.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung
  • Fahrten im Zusammenhang mit einer ambulanten Behandlung bedürfen teilweise der Genehmigung durch die Krankenkasse

Welche Gebühren fallen an?

Versicherte haben 10 Prozent des Fahrpreises als gesetzliche Zuzahlung selbst zu tragen, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Fahrt, jedoch nie mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten. Diese Zuzahlungen müssen auch für Kinder und Jugendliche geleistet werden.  Bei Fahrten im Zusammenhang mit stationären Behandlungen zahlen Versicherte für die erste und letzte Fahrt eine Zuzahlung. Dies gilt auch für Fahrten im Zusammenhang mit stationsersetzenden ambulanten Operationen. Verfügen Sie über ein geringes oder kein Einkommen, können Sie auf Antrag von der Zuzahlung befreit werden. Bitte wenden Sie sich dafür an Ihre Krankenkasse.  

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Anträge / Formulare

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse oder Ihrer behandelnden Ärztin, Ihrem behandelnden Arzt.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Aktueller Wohnort: Löbnitz an der Linde

Stadtnachrichten

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Zuständigkeit

Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Kreisverwaltung Fachbereich Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst

Öffnungszeiten

Dienstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
nein

Kontakt

Telefon:
03493 341-531
Fax:
03493 341-346

Öffentlicher Nahverkehr

Bus:
Linien 438, 440, 444 Bitterfeld, Griesheimstraße
Regionalbahn:
Linien 438, 440, 444 Bitterfeld, Bahnhof
S-Bahn:
Linien 438, 440, 444 Bitterfeld, Bahnhof