Rentenberatung erbringen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Rentenberatung auf folgenden Gebieten betreiben wollen, müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde registrieren lassen:
- gesetzliche Renten- und Unfallversicherung,
- soziales Entschädigungsrecht,
- übriges Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrecht mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente sowie der betrieblichen und berufsständischen Versorgung.
Voraussetzung
Erforderlich ist ein Nachweis besonderer Sachkunde in den entsprechenden Rechtsgebieten.
Registriert werden können natürliche und juristische Personen sowie Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit.
Die Registrierung kann, wenn dies zum Schutz der Rechtsuchenden oder des Rechtsverkehrs erforderlich ist, von Bedingungen abhängig gemacht oder mit Auflagen verbunden werden.
Die Rentenberatung ist ein Teilbereich der Rechtsberatung nach § 10 Rentendienstleistungsgesetz.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
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Veranstaltungen
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"Schlosskaffee" im Veranstaltungszentrum Schloss Köthen
Führung Neue Musicalien-Kammer: Ein Rundgang durch das klingende Museum

Schloss - Schlosshof
"Ave - in touch with Bach" - Mit Bach durch die Musikgeschichte

Veranstaltungszentrum Schloss Köthen - Anna-Magdalena-Bach-Saal
Lesestart - MINI "Pino, Lela und der kleine Fuchs" (für Kinder von 3 - 4 Jahren)

Stadtbibliothek Köthen - Lesehöhle