Rentenberatung erbringen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Rentenberatung auf folgenden Gebieten betreiben wollen, müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde registrieren lassen:
- gesetzliche Renten- und Unfallversicherung,
- soziales Entschädigungsrecht,
- übriges Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrecht mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente sowie der betrieblichen und berufsständischen Versorgung.
Voraussetzung
Erforderlich ist ein Nachweis besonderer Sachkunde in den entsprechenden Rechtsgebieten.
Registriert werden können natürliche und juristische Personen sowie Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit.
Die Registrierung kann, wenn dies zum Schutz der Rechtsuchenden oder des Rechtsverkehrs erforderlich ist, von Bedingungen abhängig gemacht oder mit Auflagen verbunden werden.
Die Rentenberatung ist ein Teilbereich der Rechtsberatung nach § 10 Rentendienstleistungsgesetz.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadtnachrichten
Veranstaltungen
Clavierfest „Musik für Freunde“ Gesprächskonzert „Bachs Instrumente“

Neue Musicalien-Kammer
Clavierfest „Musik für Freunde“ Vorstellung italienischer Tangentenflügel

Neue Musicalien-Kammer
Clavierfest „Musik für Freunde“ - Abendkonzert „Von Bach bis Beethoven“

Neue Musicalien-Kammer