Abschluss des Landpachtvertrages melden
Leistungsbeschreibung
Als Verpächterin oder Verpächter einer landwirtschaftlichen Fläche müssen Sie der zuständigen Stelle den Abschluss eines Landpachtvertrages melden. Auch als Pächterin oder Pächter können Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.
Stellt die zuständige Stelle bei der Prüfung die folgenden Bedingungen fest, kann sie den Landpachtvertrag beanstanden und aufheben:
- der geschlossene Landpachtvertrag führt zu einer ungesunden Flächenverteilung, insbesondere einer Anhäufung von Land,
- hierdurch erfolgt eine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
- der Pachtpreis ist unangemessen hoch.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- abgeschlossener schriftlicher Landpachtvertrag in Kopie oder
- im Falle eines mündlich abgeschlossenen Landpachtvertrages: die inhaltliche Mitteilung
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Anzeigefrist: Sie müssen den Landpachtvertrag einen Monat nach Abschluss der zuständigen Stelle melden.
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadtnachrichten
Aktionstag „Fahrrad, aber sicher“
Köthener Badewelt schließt zwei Tage pro Woche
Personeller Engpass zwingt zu temporärer Einschränkung / Regelung gilt ab 15. April / Schulschwimmen und Vereinsbetrieb ohne Einschränkungen
Zuständigkeit
Stadt Köthen (Anhalt) - Gebäudeverwaltung (101)
Öffnungszeiten
Montag 9:00-12:00 Uhr
Dienstag 9:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr
Freitag geschlossen
und nach Vereinbarung
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Adressen
Marktstraße 1-3
06366Köthen (Anhalt)
Kontakt
- Telefon:
- 03496 425-467
- Fax:
- 03496 425-6467
- E-Mail:
- c.goepke@koethen-stadt.de
- Web:
- https://www.koethen-anhalt.de
Öffentlicher Nahverkehr
- Bus:
- 395, 422, 424, 428, 470, 472 Köthen, Bärteichpromenade