Genehmigung als Schule in freier Trägerschaft beantragen

Leistungsbeschreibung

Die Schulen in freier Trägerschaft werden als Ersatz- oder Ergänzungsschulen geführt . Sie unterliegen der staatlichen Schulaufsicht.
Den freien Trägern obliegt die Schulgestaltung, insbesondere die Entscheidung über eine besondere pädagogische, religiöse oder weltanschauliche Prägung, die Festlegung der Lehr- und Unterrichtsmethoden und der Lehrinhalte sowie der Organisation des Unterrichts.
 

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Aktueller Wohnort: Löbnitz an der Linde

Stadtnachrichten

07.04.2026

Köthener Badewelt schließt zwei Tage pro Woche

Personeller Engpass zwingt zu temporärer Einschränkung / Regelung gilt ab 15. April / Schulschwimmen und Vereinsbetrieb ohne Einschränkungen
Aufgrund eines kurzfristig eingetretenen personellen Engpasses bleibt ... mehr

zu weiteren Nachrichten