Steuerberatungsgesellschaft anerkennen lassen
Leistungsbeschreibung
Um eine Steuerberatungsgesellschaft zu gründen, benötigen Sie die Anerkennung durch die zuständige Steuerberaterkammer. Für die Anerkennung müssen Sie nachweisen, dass die Gesellschaft von Steuerberatern verantwortlich geführt wird. Mit der Anerkennung wird die Steuerberatungsgesellschaft gleichzeitig Mitglied in der Kammer.
Hinweis: Mit der Anerkennung werden Sie zugleich Pflichtmitglied der Steuerberaterkammer.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausfertigung oder eine öffentlich beglaubigte Abschrift des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung
- Antrag mit Angabe von Name, Beruf und berufliche Niederlassung der Personen, die die Gesellschaft führen sowie die der zur Vertretung berechtigten Personen und der Sitz gegebenfalls die Anschrift der Gesellschaft
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
- Arensdorf,
- Baasdorf,
- Dohndorf,
- Elsdorf,
- Gahrendorf,
- Geuz,
- Großwülknitz,
- Hohsdorf,
- Kleinwülknitz,
- Klepzig,
- Köthen (Anhalt),
- Löbnitz an der Linde,
- Merzien,
- Porst,
- Wülknitz,
- Zehringen
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Zuständigkeit
Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- keine Angaben
- Aufzug vorhanden
- keine Angaben
Kontakt
- Telefon:
- 0391 61162-0
- E-Mail:
- info@stbk-sachsen-Anhalt.de