Berufsausübungsgesellschaft anerkennen lassen

Leistungsbeschreibung

Um eine Berufsausübungsgesellschaft zu gründen, benötigen Sie die Anerkennung durch die zuständige Steuerberaterkammer. Für die Anerkennung müssen Sie nachweisen, dass die Gesellschaft von Steuerberatern verantwortlich geführt wird. Mit der Anerkennung wird die Berufsausübungsgesellschaft gleichzeitig Mitglied in der Kammer. 

Hinweis: Mit der Anerkennung werden Sie zugleich Pflichtmitglied der Steuerberaterkammer.

Welche Gebühren fallen an?

Bearbeitungsgebühr: EUR 550,00

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Aktueller Wohnort: Großwülknitz

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Zuständigkeit

Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
keine Angaben
Aufzug vorhanden
keine Angaben

Kontakt

Telefon:
0391 61162-0