Bestand sowie Bestandsänderungen von besonders geschützten Wildtieren melden
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie im Besitz eines „besonders geschützten” Wirbeltieres sind, so müssen Sie es unverzüglich im CITES-Büro anzeigen. Nach der ersten Bestandsanzeige haben Sie laufend alle Veränderungen zu melden, das heißt alle Zu- und Abgänge sowie Kennzeichenänderungen und eine eventuelle Verlegung des Standortes. Bei den Zugangsmeldungen sind alle Herkunftsdokumente mit einzureichen. Gründe für Abgangsmeldungen sind zum Beispiel ein Verkauf sowie der Tod oder Verlust des Tieres. Die Meldepflicht besteht sowohl für den Erwerber als auch für den Abgebenden.
Zu den besonders geschützten Arten gehören zum Beispiel Krallenaffen, Papageien, Landschildkröten und Riesenschlangen, aber auch verschiedene Echsenarten wie beispielsweise Taggeckos und Chamäleons. Darüber hinaus zählen auch alle europäischen Vogelarten dazu. Der Meldepflicht unterliegen darüber hinaus auch der Amerikanische Biber, die Schnappschildkröte, die Geierschildkröte und das Grauhörnchen.
Ob eine Art besonders geschützt ist, lässt sich durch Nutzung der WISIA-Datenbank des Bundesamtes für Naturschutz ermitteln.
Die Befreiung von der Meldepflicht bedeutet jedoch keine Freistellung vom Genehmigungserfordernis bei der Ein- und Ausfuhr und entbindet auch nicht von der Pflicht zum Nachweis der legalen Herkunft sowie nicht von der Kennzeichnungspflicht.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Meldemaske ist vollständig auszufüllen mit Angaben zur Art, Geschlecht, Geburtsdatum, Herkunft, bei Zucht auch Angaben zu den Elterntieren und Kennzeichen.
Für die Anhang A-Reptilienarten wie die Landschildkröten sind die Fotos für die Fotodokumentation hochzuladen und weiter fortzusetzen.
Die Dokumente für den Nachweis der Herkunft sind ebenfalls hochzuladen, zum Beispiel
- EU-Bescheinigung
- Herkunftsnachweis, bei Zucht mit Angaben zur Herkunft der Eltern
- Herkunftsnachweis bei Einfuhr mit deutscher Einfuhr-Nr. beziehungsweise mit Kopie der Einfuhrgenehmigung des anderen Importlandes
- Für offen beringte, transponderte und nicht gekennzeichnete sowie sehr seltene Anhang B-Arten:
- lückenlos alle Herkunftsnachweise bis zum Züchter beziehungsweise bis zum Importeur
- bei Zucht weitere Nachweise wie behördliche Bestätigungen, Zuchtprotokoll mit Zuchtfotos und Zeugenbestätigungen
- beim Kauf vom Zoohändler Kaufbeleg mit BuchNr. des Händlers, und Zuchtbuch-Nr. des Züchters beziehungsweise Einfuhr-Nr.
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadtnachrichten
Zuständigkeit
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- keine Angaben
- Aufzug vorhanden
- keine Angaben
Kontakt
- Telefon:
- 0345 5704-0
- Fax:
- 0345 5704-190
- E-Mail:
- poststelle@lau.mwu.sachsen-anhalt.de
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt - CITES-Büro
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