Umweltgutachter/in- Zulassung
Leistungsbeschreibung
Umweltgutachtern wird durch das Umweltauditgesetz das Recht zuerkannt, Organisationen (Industrie-, Dienstleistungsunternehmen oder andere Einrichtungen) die Erfüllung der Anforderungen nach dem europäischen Öko-Audit-System (EMAS) zu bestätigen. Dazu müssen Umweltgutachter ein spezielles Zulassungsverfahren durchlaufen und die notwendige Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen.
Umweltgutachter werden für eine oder mehrere Branchen zugelassen.
In diesen können sie die vom Gesetzgeber erforderlichen Bescheinigungen und Zertifikate erstellen, soweit sie über die in der jeweiligen Vorschrift festgelegten Zulassungsbereiche verfügen.
Für die Qualität der Umweltgutachter sorgt das gesetzlich geregelte Zulassungs- und Aufsichtsverfahren.
Rechtsgrundlage
§§ 9 und 10 UAG
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadtnachrichten
Stellenausschreibung Dezernent (m/w/d)
Köthen, mach mit! - Aufruf zur Projektförderung
Rund 500.000 Euro aus dem Spendenaufruf "Fest & Flauschig" stehen zur Verfügung
Veranstaltungen
Musikschulfest - Konzerte im Schloss zum 40-jährigen Gründungsjubiläum der Musikschule Köthen
ab 10:30 UhrSchloss - Schlosshof
Schlosssalon: Torsten Vogel zu Gast in der Gesprächsrunde
ab 18:00 Uhr"Schlosskaffee" im Veranstaltungszentrum Schloss Köthen