Umweltgutachter/in- Zulassung

Leistungsbeschreibung

Umweltgutachtern wird durch das Umweltauditgesetz das Recht zuerkannt, Organisationen (Industrie-, Dienstleistungsunternehmen oder andere Einrichtungen) die Erfüllung der Anforderungen nach dem europäischen Öko-Audit-System (EMAS) zu bestätigen. Dazu müssen Umweltgutachter ein spezielles Zulassungsverfahren durchlaufen und die notwendige Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen.

Umweltgutachter werden für eine oder mehrere Branchen zugelassen.
In diesen können sie die vom Gesetzgeber erforderlichen Bescheinigungen und Zertifikate erstellen, soweit sie über die in der jeweiligen Vorschrift festgelegten Zulassungsbereiche verfügen.

Für die Qualität der Umweltgutachter sorgt das gesetzlich geregelte Zulassungs- und Aufsichtsverfahren.

Rechtsgrundlage

§§ 9 und 10 UAG

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Aktueller Wohnort: Porst

Stadtnachrichten

07.04.2026

Köthener Badewelt schließt zwei Tage pro Woche

Personeller Engpass zwingt zu temporärer Einschränkung / Regelung gilt ab 15. April / Schulschwimmen und Vereinsbetrieb ohne Einschränkungen
Aufgrund eines kurzfristig eingetretenen personellen Engpasses bleibt ... mehr

zu weiteren Nachrichten