Viehhandel (gewerblich) - Anzeige
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder eine Viehsammelstelle betreiben wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Änderungen sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Aktueller Wohnort: Köthen (Anhalt)
Stadtnachrichten
19.06.2025
03.06.2025
Stellenausschreibung Streetworker/in (m/w/d)
Veranstaltungen
Ausstellung „XCHANGE“ - Zeitgenössische Kunst aus Lüneburg zu Gast in Köthen (07. Juni - 14. September 2025)

Historisches Museum im Schloss Köthen
"Fête de la Musique" - Bands und Musiker der Region sind beim weltweitem Aktionstag dabei

Schloss - Schlosshof