Wunschkennzeichen beantragen

Leistungsbeschreibung

Wünschen Sie sich für Ihr Kennzeichen eine bestimmte Buchstaben- oder Zahlenkombination, zum Beispiel

  • ein Namenskürzel,
  • die Abkürzung Ihrer Firma,
  • ein Geburts- oder Hochzeitsdatum oder
  • möchten Sie für Ihr Fahrzeug ein in Ihrem Landkreis wieder verfügbares „Altkennzeichen“ zusammen mit einer bestimmten Erkennungsnummer?

Gegen Gebühr können Sie ein Wunschkennzeichen beantragen oder vorher reservieren lassen.

Möchten Sie das Wunschkennzeichen Ihres abgemeldeten Fahrzeugs später wieder im gleichen Verwaltungsbezirk verwenden, können Sie die Erkennungsnummer gegen Gebühr für eine bestimmte Zeit reservieren lassen und im Zusammenhang mit der Wiederzulassung oder der Zulassung eines anderen Fahrzeugs erneut beantragen. Eine Reservierung des Wunschkennzeichens verfällt, wenn Sie ein abgemeldetes Fahrzeug umziehen. Setzen Sie sich vorher mit der Zulassungsbehörde in Verbindung.

Achtung:

  • Die nachträgliche Änderung einer für ein Fahrzeug zugeteilten Kennzeichenkombination ist nur gegen zusätzliche Gebühr möglich.
  • Ein in einem anderen Zulassungsbezirk reserviertes Wunschkennzeichen kann bei Umzug nicht in den neuen Zulassungsbezirk mitgenommen werden.

Hinweis: Die Zulassungsbehörden versuchen Ihren Wünschen nachzukommen. Sie haben aber keinen Rechtsanspruch auf ein Wunschkennzeichen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt

Welche Unterlagen werden benötigt?

Wenn Sie ein Wunschkennzeichen vorab reserviert haben, benötigen Sie für das Zulassungsverfahren die Reservierungsbestätigung.

Welche Gebühren fallen an?

zusätzlich zu den Gebühren für die Zulassung entstehen Ihnen Gebühren nach Verwaltungsaufwand für

  • Wunschkennzeichen: EUR 10,20
  • Reservierung: EUR 2,60

Hinweis: Wenn Sie sich bei mehreren Unterscheidungszeichen in einem Verwaltungsbezirk für ein „Altkennzeichen“ entscheiden, müssen Sie erst eine Wunschkennzeichengebühr bezahlen, wenn Sie auch eine bestimmte alpha-numerische Kombination dazu wünschen.

Achtung: Ob die von Ihnen gewünschte Erkennungsnummer von der Zulassungsbehörde zugeteilt werden kann, erfordert eine zusätzliche elektronische Abfrage. Die Gebühren fallen deshalb auch dann an, wenn Ihr Wunschkennzeichen nicht verfügbar ist.

Auch bei Reservierung oder Wiederzuteilung eines bereits zu einem früheren Zeitpunkt zugeteilten Kennzeichens wird die zusätzliche Gebühr erhoben.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Aktueller Wohnort: 06366 Köthen (Anhalt)

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Zuständigkeit

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